DSGVO: Millionenstrafe für Dating-App Grindr
Grindr verstößt laut der norwegischen Datenschutzbehörde gegen die DSGVO. Schon früher wurde das Datensendeverhalten der Dating-App untersucht.

Die Dating-App Grindr steht in Norwegen wegen Verstoßes gegen Datenschutzbestimmungen vor einer Geldstrafe in Höhe von umgerechnet knapp zehn Millionen Euro. "Wir haben Grindr benachrichtigt, dass wir beabsichtigen, eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 100.000.000 norwegischen Kronen wegen Nichteinhaltung der DSGVO-Zustimmungsregeln zu verhängen", teilte die norwegische Datenschutzaufsicht am 26. Januar 2021 mit. Das entspricht rund 9,6 Millionen Euro.
Die Behörde sei vorläufig zu dem Schluss gekommen, dass Grindr Nutzerdaten ohne rechtliche Grundlage mit einer Reihe von Drittparteien geteilt habe, erklärte Generaldirektor Bjørn Erik Thon. Das Unternehmen habe damit gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen.
Grindr ist eine beliebte und weit verbreitete Dating-App, die sich an Homo-, Bi- und Transsexuelle richtet. Das Unternehmen hat nun bis zum 15. Februar Zeit, auf die Einschätzungen der Behörde zu reagieren. Danach wollen die Datenschützer ihren endgültigen Beschluss fassen.
Die in Wien ansässige Datenschutzorganisation Noyb hält es für unwahrscheinlich, dass sich am Ergebnis der Datenschützer noch etwas ändert, wenn Grindr Einspruch gegen den Bescheid einlegt. Der norwegische Verbraucherrat hatte im vergangenen Jahr gemeinsam mit Noyb Beschwerde gegen die App eingereicht und angeführt, Grindr teile persönliche Daten seiner Nutzer gesetzeswidrig zu Marketingzwecken mit Drittparteien. Dazu zählten Profil- und Standortdaten sowie die grundsätzliche Tatsache, dass die entsprechende Person auf Grindr sei.
Grindr verfolgt rechtswidrige Praxis
Die Datenschutzbehörde in Norwegen ist zu dem Schluss gekommen, dass eine pauschale Einwilligung zu einer derartigen Datenverarbeitung, wie sie Grindr vorsieht, nicht rechtens sei. Zudem würden die Nutzer nicht richtig informiert und könnten Verarbeitungsarten wie Werbung nicht widersprechen. Die Nutzer müssten eine echte Wahl haben, betonte die Behörde.
"Die Botschaft ist einfach: 'Friss oder stirb' ist keine gültige Einwilligung. Wer sich auf eine unrechtmäßige Einwilligung verlässt, muss mit einer saftigen Geldstrafe rechnen. Das betrifft nicht nur Grindr, sondern viele Webseiten und Apps", sagte Ala Krinickytė, zuständige Datenschutzjuristin bei Noyb.
In einer Studie der Datenschutzorganisation und des norwegischen Verbraucherschutzverbandes wurden letztes Jahr zehn Dating-Apps untersucht. Diese sendeten Daten an 135 Trackingunternehmen, neben persönlichen und intimen Informationen wurde dabei häufig die Werbe-ID des Smartphones mitgesendet.
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Was ist an 10 Millionen milde? Die haben in Norwegen nichtmal 10 Millionen Umsatz...
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