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Facebook-Klage: Irisches Gericht verweist auf EuGH

Irlands oberstes Gericht hat die von der Studentengruppe Europe versus Facebook angestrengte Datenschutzbeschwerde an den Europäischen Gerichtshof verwiesen.
/ Jörg Thoma
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Max Schrems - Gründer und Sprecher der Initiative Europe versus Facebook (Bild: Dieter Nagl/AFP/Getty Images)
Max Schrems - Gründer und Sprecher der Initiative Europe versus Facebook Bild: Dieter Nagl/AFP/Getty Images

Das oberste Gericht Irlands hat die Datenschutzbeschwerde von Max Schrems und seiner Studentengruppe Europe versus Facebook an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen. Da die ursprüngliche Klage unter anderem auf Verträge mit den USA Bezug nimmt, soll der EuGH ein Vorabentscheidungsverfahren einleiten. Dessen Urteil soll zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung innerhalb der EU führen.

Europe versus Facebook hatte beim obersten irischen Gericht Klage eingereicht, nachdem Irlands Datenschutzbeauftragter die Verarbeitung einer Beschwerde gegen Facebook verweigerte, da sie zu "frivol" (frivolous) sei. Die Studentengruppe befürchtet, dass Facebook Nutzerdaten aus Europa in die USA exportiere. Denn Facebook gebe Daten unter anderem an die NSA weiter. Das verstoße gegen europäische Datenschutzbestimmungen.

Transfer in die USA soll optional werden

Dass Facebook Nutzerdaten an die NSA weitergebe, verstoße gegen europäisches Datenschutzrecht, sagt der Gründer der Gruppe, Max Schrems. "Nach Art. 25 der EU-Datenschutzrichtlinie dürfen Daten nur aus der EU exportiert werden, wenn im Zielland ein 'angemessenes Schutzniveau' herrscht. Das besteht nach unserer Ansicht in den USA nicht. Auch unter der umstrittenen 'Safe Harbor'-Entscheidung der EU-Kommission ist eine Übermittlung an die NSA nur im Einzelfall möglich", heißt es auf der Webseite von Europe versus Facebook. Nutzer sollen dem Transfer ihrer Daten in die USA zustimmen dürfen. Eine Option, die Facebook nicht bietet.

Die irische Datenschutzbehörde lehnte die Bearbeitung der Beschwerde ab. Seine Behörde habe keine rechtliche Handhabung, um den Export von Daten in die USA zu verhindern, sagte der Datenschutzbeauftragte Billy Hawkes vor Gericht(öffnet im neuen Fenster). Die Beschwerde sei aufgrund der Enthüllungen durch NSA-Whistleblower Edward Snowden zustande gekommen und müsse deshalb auf politischer Ebene verhandelt werden. Aus seiner Sicht habe Facebook bislang nicht gegen das Safe-Harbor-Abkommen verstoßen. Facebook hat eine uneingeschränkte Kooperation mit der NSA dementiert. Nutzerdaten werden lediglich aufgrund von Durchsuchungsbefehlen der US-Behörden weitergegeben.


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