Max Schrems: "Facebooks DSGVO-Etikettenschwindel" vor oberstem Gericht

Der Rechtsstreit des Wiener Datenschutzaktivisten Max Schrems mit Facebook landet vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) in Österreich. Sowohl Facebook als auch Schrems hatten Rechtsmittel gegen ein früheres Urteil des Oberlandesgerichts Wien (OLG Wien) eingelegt.
Im aktuellen Rechtsstreit geht es unter anderem um die Frage, ob Facebook-Nutzer dem US-Netzwerk eine Einwilligung erteilt oder mit dem Unternehmen einen Vertrag abgeschlossen haben, bei welchem Facebook als mutmaßliche Leistung Werbung anbietet. Beides regelt die DSGVO verschieden.
Werbevertrag mit Facebook oder DSGVO?
Facebook ist der Auffassung, dass die Nutzer einen Vertrag abschließen, da sie personalisierte Werbung erhalten. Daher sei die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nur eingeschränkt anwendbar.
Der Datenschutzverein Noyb verwies darauf(öffnet im neuen Fenster) , dass die DSGVO sehr strenge Regeln für die Einwilligung habe. "Nutzer müssen vollständig informiert werden, die freie Wahl haben, ja oder nein zu sagen, und sie müssen in der Lage sein, jeder Art der Verarbeitung ausdrücklich zuzustimmen." Außerdem könnten Nutzer ihre Einwilligung jederzeit kostenlos zurückziehen.
"Verträge sind jedoch Sache des nationalen Rechts und in der Regel viel flexibler. Nutzer müssen einen Vertrag nicht verstanden haben, um daran gebunden zu sein. Details können in AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) versteckt sein und diese geben Nutzern üblicherweise keine Wahl."
"Nur weil man eine Einwilligung in einen Vertrag verschiebt, bleibt es eine Einwilligung. Facebook versucht hier einfach einen Etikettenschwindel, um die DSGVO zu umgehen," sagte Katherina Raabe-Stuppnig, die Rechtsanwältin von Schrems. "Alle anderen Unternehmen müssen eine Einwilligung einholen - nur Facebook glaubt, herumtricksen zu können. Man muss Verträge primär nach ihrem wahren Zweck auslegen. Die Einwilligung in einem Vertrag muss also auch als Einwilligung interpretiert werden."
Die bisher damit beschäftigten österreichischen Gerichtsinstanzen stellten sich an die Seite von Facebook. Das Zivil-Landesgericht urteilte im Sommer, dass die Datenverarbeitung vertrags- und rechtskonform sei. Diese Ansicht teilte auch das OLG Wien, das in seinem Urteil ebenfalls von einem Vertrag ausgeht, mit der Begründung, Nutzer erhielten Werbung, man dürfe die Daten dafür also verarbeiten.
Schrems bittet um Klärung vor EuGH
Schrems habe den Obersten Gerichtshof (OGH) in Österreich darum gebeten, den Fall zur Klärung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verweisen, teilte die Datenschutzorganisation Noyb mit.
Schrems hat vor dem EuGH im Laufe seiner Auseinandersetzungen mit dem US-Konzern bereits zwei spektakuläre Erfolge erzielt, die den gesamten Datenaustausch zwischen den USA und der Europäischen Union betreffen. Im Oktober 2015 kippte der EuGH auf Schrems Betreiben die EU-US-Datenschutzvereinbarung Safe Harbor . Im vergangenen Juni brachte Schrems vor dem EuGH auch die Nachfolgeregelung Privacy Shield zu Fall .



