Datenschutz: Task Force will Nutzung von US-Clouddiensten prüfen
Die Datenschutzbehörden der Länder wollen gemeinsam den Datentransfer in die USA überprüfen. Das könnte für Firmen sehr teuer werden.

Deutschen Unternehmen drohen verschärfte Kontrollen wegen des Transfers personenbezogener Nutzerdaten in die USA. Die Mehrheit der deutschen Datenschutzbehörden beteilige sich an einer Task Force unter Leitung von Hamburg und Berlin, "die einen Vollzug der Anforderungen des Schrems-II-Urteils koordiniert", teilte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar auf Anfrage von Golem.de mit. Dabei wollten die Behörden bundesweit Unternehmen stichprobenartig auswählen und anschreiben, "bei denen Grund zur Annahme besteht, dass sie Dienstleister aus Drittstaaten verwenden".
In dem sogenannten Schrems-II-Urteil hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Juli 2020 das Datenschutzabkommen Privacy Shield zwischen der EU und den USA für unzulässig erklärt. Seitdem herrscht Unklarheit, auf welcher rechtlichen Basis personenbezogene Daten von der EU in die USA transferiert werden können. Hintergrund des Urteils ist ein jahrelanger Streit zwischen dem österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems und dem sozialen Netzwerk Facebook.
Dem EuGH-Urteil zufolge sind sogenannte Standardvertrags- oder Standarddatenschutzklauseln zwar zulässig, doch im Falle der USA dürften solche Klauseln aktuell nicht ausreichen. Die EU-Kommission hat inzwischen neue Entwürfe vorgelegt, die den Datenschützern aber noch nicht in jeder Hinsicht genügen.
Auswahlkriterien fehlen noch
Nach Angaben der Hamburger Datenschutzbehörde stehen die konkreten Auswahlkriterien für die Stichproben noch nicht fest, würden jedoch derzeit "final abgestimmt". Betroffen könnten Webspace-Anbieter oder Mailprovider sein. Grundsätzlich komme der Einsatz von sozialen Medien in Betracht. Die Aktion sei noch in Vorbereitung. "Soweit bereits konkrete Beschwerden gegen einzelne verantwortliche Stellen vorliegen, sind die Aufsichtsbehörden gegenwärtig schon in Prüfverfahren eingetreten und bereiten Maßnahmen vor", hieß es weiter.
Caspar kritisierte in diesem Zusammenhang, dass es kein "gesamteuropäisches Vollzugskonzept" für die Durchsetzung des Urteils gebe. Zwar habe der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) einen Leitfaden veröffentlicht, unter welchen Bedingungen weiterhin personenbezogene Daten von EU-Bürgern in die USA übertragen werden können. Doch es dürfe nicht sein, "dass am Ende verantwortliche Stellen an einem Ort mit hohen Bußgeldern belegt werden, weil sie ihre Daten in die USA übermitteln, während an anderer Stelle niemand diesem Missstand abhilft". Gleichzeitig dürfe die schwächste Behörde "nicht der Taktgeber sein", mahnte Caspar. Das unterschiedliche Niveau des Datenschutzvollzugs in einem einheitlichen Europa beschädige am Ende die Akzeptanz des Datenschutzes.
Warnung vor hohen Bußgeldern
Der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink sieht deutsche Firmen, die personenbezogene Daten in die USA übermitteln, einem erheblichen rechtlichen Risiko ausgesetzt. Die europäischen Unternehmen seien aktuell "mit einer massiven Bußgeldgefahr konfrontiert und benötigen rasche Lösungen", sagte Brink dem Handelsblatt (Paywall).
Unternehmen könnten die Problematik eines Datentransfers zwar durch eine "wirksame Verschlüsselung" in den Griff bekommen. "Allerdings erfordern viele Datenverarbeitungen in der Cloud eine vorherige Entschlüsselung der Daten, sodass die Transferproblematik in diesen Fällen wieder auflebt", sagte Brink.
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Sehe ich genauso! Viele Anbieter sammeln einfach zu viel über uns... guckt man sich da...
Es geht hier nicht um die wirkliche Sicherheit, sondern um die juristische Sicherheit...
Anscheinend schon. Die sollten ihre Zeit lieber investieren, um europäische Alternativen...
Wir haben dieses hohe Niveau auch nur weil wir es immer wieder verteidigen. Der Rest sind...
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