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Datenschutzverstöße: Google muss in Frankreich 50 Millionen Euro Strafe bezahlen

In Frankreich ist die erste hohe Strafe gemäß der Datenschutz-Grundverordnung verhängt worden – gegen Google. Angestoßen hat das Verfahren der Datenschützer Max Schrems.
/ Moritz Tremmel , dpa
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Google muss 50 Millionen Euro Strafe zahlen. (Bild: 200degrees)
Google muss 50 Millionen Euro Strafe zahlen. Bild: 200degrees / Pixabay

Bei der ersten großen Strafe im Zusammenhang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung wird Google in Frankreich mit 50 Millionen Euro zur Kasse gebeten. Die französische Datenschutzbehörde CNIL stellte Verstöße(öffnet im neuen Fenster) gegen die seit 25. Mai 2018 geltende DSGVO fest.

Unter anderem seien Informationen zur Verwendung der erhobenen Daten und dem Speicherzeitraum für die Nutzer nicht einfach genug zugänglich, erklärte die Behörde am 21. Januar 2019. Sie seien über mehrere Dokumente verteilt und Nutzer müssten sich über mehrere Links und Buttons durchklicken. Zudem seien einige der Informationen unklar formuliert.

Außerdem sei die von Google eingeholte Zustimmung zur Anzeige personalisierter Werbung nicht gültig, da die Nutzer nicht ausreichend informiert würden. So sei die Vielfalt der beteiligten Google-Dienste wie Youtube, Google Maps oder der Internetsuche nicht ersichtlich, erklärte die CNIL.

Der Internetkonzern teilte mit, er wolle nach einer ausführlichen Prüfung des Beschlusses über sein weiteres Vorgehen in dem Fall entscheiden. Google sei entschlossen, die hohen Erwartungen der Nutzer an Transparenz und Kontrolle über die Daten zu erfüllen. Für das Unternehmen ist die Strafe ein kleiner Betrag. So hat Google die zwei Milliarden-Wettbewerbsstrafen der EU-Kommission jeweils in nur einem Quartal verdaut.

Die bisher höchste DSGVO-Strafe

Es war die erste Strafe der Behörde nach der DSGVO. Gemäß der Verordnung können Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängt werden. Die Höchststrafe für Google wären laut den Datenschützern Noyb 3,7 Milliarden Euro. Die DSGVO sieht unter anderem vor, dass Unternehmen Nutzer transparent über die Verwendung ihrer Daten informieren müssen.

Auslöser für die Untersuchung der Behörde waren Beschwerden der Datenschutz-Organisationen La Quadrature du Net sowie Noyb (von: None Of Your Business) des bekannten Facebook-Kritikers Max Schrems. Sie waren direkt nach dem Inkrafttreten der DSGVO eingereicht worden, geprüft hatte die Behörde die Websites dann im September. Schrems erklärte nach der CNIL-Entscheidung, dass große Konzerne wie Google ihre Angebote nur oberflächlich angepasst hätten. "Es ist wichtig, dass die Behörden klarstellen, dass das nicht reicht." Noyb hatte auch eine DSGVO-Beschwerde gegen Facebook und dessen Dienste Instagram und Whatsapp eingereicht .


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