Datenschutz: Facebook will gegen irische Datenschutzbehörde klagen

Facebook will gegen eine vorläufige Anordnung der irischen Datenschutzbehörde vor Gericht ziehen. Die vorläufige Anordnung fordert das Unternehmen auf, den Transfer personenbezogener Daten von EU-Bürgern in die USA zu unterbinden. "Ein Mangel an sicheren, geschützten und legalen internationalen Datentransfers würde schädliche Folgen für die europäische Wirtschaft haben" , erklärte Facebook. Zuerst hatte der Wirtschaftsdienst Bloomberg berichtet(öffnet im neuen Fenster) .
Mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gibt es nach Ansicht von Datenschützern jedoch derzeit keine Rechtsgrundlage für die Übertragung personenbezogener Daten von EU-Bürgern in die USA. Das Gericht hatte am 16. Juli 2020 das Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA, den sogenannten Privacy Shield, für unzulässig erklärt. Ein hinreichendes Datenschutzniveau sei durch die Überwachungsprogramme der USA nicht gegeben.
Als Alternative zum Privacy Shield setzt Facebook – wie viele andere Unternehmen – auf sogenannte Standardvertragsklauseln. Doch auch diese ändern nichts an dem mangelnden Datenschutzniveau in den USA. Wie viele andere Datenschützer argumentiert die irische Datenschutzbehörde(öffnet im neuen Fenster) daher, dass die Standardvertragsklauseln "in der Praxis nicht für EU-US-Datentransfers verwendet werden können" . Da das Urteil das EuGH unmittelbar gilt , dürfen entsprechend bereits jetzt keine personenbezogenen Daten mehr in die USA übermittelt werden. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.
Das wünscht sich Facebook jedoch anders: "Wir fordern die Regulierungsbehörden dringend auf, einen pragmatischen und verhältnismäßigen Ansatz zu wählen, bis eine nachhaltige langfristige Lösung erreicht werden kann," teilt Facebook mit. Mit einer Klage gegen die vorläufige Anordnung der irischen Datenschutzbehörde könnte Facebook den ohnehin trägen Prozess weiter in die Länge ziehen und so versuchen, Zeit zu schinden, in der das Unternehmen weiter personenbezogene Daten in die USA übermitteln kann. Dabei könnte es bis zur finalen Anordnung ohnehin noch Monate dauern: Laut Bloomberg braucht das Papier noch die Unterstützung der EU-Datenschutzbeauftragten.
Der Fall zeige zum einen, wie Facebook jede Gelegenheit zur Blockade nutze, noch bevor eine Entscheidung vorliege, schreibt Max Schrems, der vor dem EuGH geklagt hatte, auf Twitter(öffnet im neuen Fenster) . Klar werde auch, "wie illusorisch es ist, einen solchen Fall im irischen Rechtssystem in ein paar Wochen/Monaten durchzubringen." Ob und wann es wieder eine klare Rechtsgrundlage für die Übertragung personenbezogener Daten von EU-Bürgern in die USA gibt, ist derzeit nicht absehbar.
Nachtrag vom 17. September 2020, 14:48 Uhr
Facebook konnte inzwischen vor dem irischen High Court erreichen, dass die Untersuchung der DPC gerichtlich überprüft wird. Das geht aus der Datenabfrage des Verfahrens bei der Gerichtssuche(öffnet im neuen Fenster) hervor (Az: 2020/617 JR). Demnach wurde am 15. September 2020 eine solche Überprüfung angeordnet. Damit sei es Facebook gelungen, die Untersuchung der Datenschutzbehörde vorerst zu stoppen, schrieb Schrems anschließend(öffnet im neuen Fenster) . Die DPC könne innerhalb einer 72-Stunden-Frist gegen die Unterbrechung der Untersuchung vorgehen.



