Schrems vs. Facebook: EuGH soll über Standardvertragsklauseln entscheiden

Nach dem Ende des Safe-Harbor-Abkommens haben Firmen wie Facebook ihre Nutzerdaten auf einer anderen rechtlichen Grundlage in die USA übermittelt. Darüber soll nun ebenfalls der EuGH entscheiden.

Artikel veröffentlicht am ,
Facebooks Datentransfer in die USA wird wieder vom EuGH geprüft.
Facebooks Datentransfer in die USA wird wieder vom EuGH geprüft. (Bild: Rick Wilking/Reuters)

Der Datentransfer in die USA könnte eine weitere rechtliche Grundlage verlieren. Nach einem Urteil des irischen Obersten Gerichtshofs soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber entscheiden, ob Facebook auf der Basis sogenannter Standardvertragsklauseln personenbezogene Nutzerdaten in die USA übertragen darf. Das Vorgehen hatte sich bereits im Mai 2016 angedeutet.

Nachdem der EuGH im Oktober 2015 das Safe-Harbor-Abkommen für ungültig erklärt hatte, übermittelten Firmen die Daten in die USA vielfach auf der Basis entsprechender Klauseln. Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems, der bereits das erste Verfahren vor dem EuGH ausgelöst hatte, hält jedoch auch diese Klauseln nicht für ausreichend, um den Datentransfer wegen der Zugriffsmöglichkeiten der Geheimdienste zu legitimieren.

DPC schreckt vor Facebook-Blockade zurück

Die für Facebooks Europazentrale zuständige irische Datenschutzbehörde (DPC) teilte im Grunde Schrems' Bedenken, dass auch die Standardvertragsklauseln nicht ausreichen, um die Daten europäischer Bürger in den USA ausreichend vor dem Zugriff staatlicher Behörden zu schützen. Schrems forderte daher die Behörde auf, Facebook auf Basis von Artikel 4 des Kommissionsbeschlusses zu Standardvertragsklauseln (2010/87/EU) den Datentransfer in die USA zu untersagen.

Doch davor schreckte die DPC zurück. Statt dessen legte sie den Fall dem irischen High Court vor. Dieser schloss sich in einer 153-seitigen Entscheidung (Kurzfassung) der Datenschutzbehörde an, die gefordert hatte, den EuGH generell über die angezweifelte Gültigkeit von Standardvertragsklauseln entscheiden zu lassen.

Einheitliche Regelung in Europa gefordert

Der High Court begründete die Entscheidung unter anderem damit, dass die Datenschutzvorgaben in der EU einheitlich angewandt werden müssten. Nur damit könne verhindert werden, dass die Erlaubnis für Datentransfers von individuellen Entscheidungen nationaler Datenschutzbehörden auf Basis individueller Fälle abhänge.

Schrems hält es im Prinzip für überflüssig, den EuGH in dieser Frage anzurufen. Allerdings begrüßte er in einer ersten Stellungnahme, dass der Oberste Gerichtshof die Fakten zu den US-Überwachungsprogrammen wie Prism zusammengefasst habe. "Facebook scheint in jeder seiner Argumentationen verloren zu haben", sagte Schrems.

Datenschutzverordnung ändert nichts

In der kommenden Woche will der Oberste Gerichtshof zusammen mit den Verfahrensbeteiligten über den konkreten Wortlaut der Fragen entscheiden, die dem EuGH vorgelegt werden. Mit einem Urteil dürfte in etwa anderthalb Jahren zu rechnen sein.

Das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 macht die Frage nach den rechtlichen Grundlagen für die Datentransfers nicht obsolet. Die Verordnung erlaubt ebenfalls die Datenübertragung in Länder mit einem "angemessenen Schutzniveau" (Artikel 45) oder auf Basis von Standarddatenschutzklauseln (Artikel 46). Hinzu kommen noch "genehmigte Verhaltensregeln" und ein "genehmigter Zertifizierungsmechanismus". Sollte der EuGH aber ein weiteres Mal zu dem Schluss kommen, dass aufgrund der Zugriffsmöglichkeiten der US-Geheimdienste sowie unzureichender Rechtsbehelfe für EU-Bürger die Daten dort nicht ausreichend geschützt sind, dürfte es echte Probleme geben.

Dann würde den US-Firmen nur noch helfen, die Daten in Europa zu speichern. Doch selbst für diesen Fall gibt es Pläne, US-Behörden den Zugriff auf Rechenzentren zu erlauben, die nicht in den USA liegen. Dann müssten die Unternehmen die Rechenzentren auf EU-Firmentöchter auslagern, die nicht dem US-Recht unterliegen.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


AllDayPiano 05. Okt 2017

Egoistisch? Wohl kaum! Du meinst narzisstisch. Und hyperkommunikativ. Vielleicht auch...

Squirrelchen 04. Okt 2017

Das ist eigentlich recht zügig. Das Ergebnis war zu erwarten, da die Iren natürlich ein...

Anonymer Nutzer 04. Okt 2017

Haben wir auch jetzt schon. Als Benutzer würdest du praktisch keinen unterschied bei der...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Whistleblower
USA sollen intaktes außerirdisches Fluggerät besitzen

Klingt schräg, aber der Whistleblower ist ungewöhnlich glaubwürdig: Die USA sollen mehrere außerirdische Fluggeräte haben.

Whistleblower: USA sollen intaktes außerirdisches Fluggerät besitzen
Artikel
  1. Landkreis Lüneburg: Telekom pausiert Sendemastbau nach Protesten zeitweise
    Landkreis Lüneburg
    Telekom pausiert Sendemastbau nach Protesten zeitweise

    Deutsch Evern will nicht mit einer Antenne von Deutsche Funkturm versorgt werden. Die Telekom hat das Anliegen der Anwohner geprüft und baut nun weiter.

  2. Game Porting Toolkit: Wie Apple Windows-Spiele auf MacOS bringen will
    Game Porting Toolkit
    Wie Apple Windows-Spiele auf MacOS bringen will

    Wenige Stunden nach Bereitstellung der Werkzeuge laufen Diablo 4 und Cyberpunk auf MacOS. Apple zeigt, dass Ports schneller gehen könnten, als viele erwarten.
    Von Sebastian Grüner

  3. Freelancer in der IT: Schön, lukrativ, aber alles andere als easy
    Freelancer in der IT
    Schön, lukrativ, aber alles andere als easy

    Viele junge Entwickler wollen lieber Freelancer sein als angestellt. Doch das hat mehr Haken, als man denkt. Wir haben Tipps für den Einstieg.
    Ein Ratgebertext von Rene Koch

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Samsung SSD 8TB 368,99€ • MindStar: Gigabyte RTX 4090 1.599€, Crucial 4TB 169€ • Acer Curved 31,5" WQHD 165Hz 259€ • PS5-Spiele & Zubehör bis -75% • Samsung 990 Pro 1TB (PS5) 94€ • Chromebooks bis 32% günstiger • Bis 50% auf Gaming-Produkte bei NBB • PS5 mit Spiel 549€ [Werbung]
    •  /