Kunde muss Gesprächskosten von knapp 14.000 Euro nicht begleichen. In einem Urteil des Landgerichts Augsburg wurde ein Handy-Nutzer davon entlastet, die in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte zu bezahlen. Die Richter urteilten, dass der Netzbetreiber in Streitfällen belegen muss, dass die berechneten Telefonate auch geführt wurden. Angeblich wurden monatlich knapp 14.000 Euro vertelefoniert, indem fast ohne Pause telefoniert wurde.