Unerlaubte Preiserhöhung und Aboänderung: Verbraucherschützer beschuldigen Starlink des Rechtsbruchs
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat Elon Musks Unternehmen Starlink abgemahnt. Nach Ansicht der Verbraucherschützer fiel Starlink gleich mit zwei rechtswidrigen Handlungen auf. Die Preise für Starlink-Abos wurden einseitig durch den Anbieter und damit unerlaubt erhöht.
Zudem beklagen Abonnenten, dass für sie von Starlink ohne Zustimmung ein teureres Abo gebucht wurde. In den beiden Fällen raten die Verbraucherschützer, sich die Abrechnungen zum Abo sehr genau anzusehen.
Im Mai 2026 erhöhte Starlink die monatlichen Abokosten für den Tarif Privathaushalt 200 MBit/s von 49 Euro auf 55 Euro pro Monat. Kunden wurden über die Preiserhöhung per E-Mail lediglich informiert. Es gab keine aktive Zustimmung der Kunden. Mit diesem Schritt wurde die angebotene maximale Geschwindigkeit reduziert.
Starlink ändert Tarif ohne Zustimmung der Kunden
Etliche Starlink-Kunden beschwerten sich nach Angaben der Verbraucherschützer bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen(öffnet im neuen Fenster), dass ein laufender Vertrag ohne ausdrückliche Zustimmung in den Tarif Privathaushalt Max umgestellt wurde, der dann 75 Euro pro Monat kostet.
"Unternehmen dürfen ihre Kundinnen und Kunden nicht einseitig in einen teureren Tarif schieben. Für eine solche Vertragsänderung ist die ausdrückliche Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich", sagte Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Ratschlag für betroffene Starlink-Kunden
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt Starlink-Kunden, die aktuelle Rechnung sowie den gebuchten Tarif sorgfältig zu kontrollieren. "Wurde der Vertrag ohne Zustimmung in den Tarif "Privathaushalt Max" umgestellt oder bereits ein höherer Betrag abgebucht, sollten Betroffene die Forderung gegenüber Starlink beanstanden, zu viel gezahltes Geld zurückfordern und die Rückkehr in den ursprünglich vereinbarten Tarif verlangen", rät von Bibra.
2023 verloren Netflix und Spotify vor Gericht, weil sie gesetzeswidrig Abopreise ohne aktive Bestätigung der Kunden einseitig ändern wollten. Seitdem sind beide Anbieter dazu übergegangen, die Abopreise in Deutschland erst nach Zustimmung durch die Abonnenten zu erhöhen.
Eine Preiserhöhung für das Prime-Abo aus dem Jahr 2022 beschäftigt Gerichte weiterhin. Hier geht es darum, dass Amazon die Preise ohne Zustimmung der Abonnenten erhöht hatte. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie hat bereits in zwei Instanzen vor Gericht gegen Amazon gewonnen. Amazon gibt sich damit nicht zufrieden und zieht vor den Bundesgerichtshof.
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