Update Für Verbraucherschützer ist klar: Die geplante Zusatzwerbung in Prime Video ist eine versteckte Preiserhöhung. Der müssten Abonnenten zustimmen.
In einem offenen Brief warnen unterschiedliche Interessengruppen vor dem Scheitern der KI-Verordnung. Aspekte wie Gesichtserkennung werden ausgeblendet.
Die Kündigung eines Abos muss auch ohne Anmeldung beim Kundenkonto möglich sein, entschied das Gericht. Sky hat die Berufung mittlerweile zurückgenommen.
Die Bundesregierung soll die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung komplett als Klimageld an die Einwohner zahlen, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Auf Datingportalen gibt es viele Fake-Profile, die für Nutzer oft nicht als solche zu erkennen sind. Die Betreiber sagen: Man kann doch auch mit denen flirten. Die Gerichte sehen das anders.
Die neue EU-Verordnung soll das Potenzial vernetzter Daten heben. IT-Konzerne wie Google oder Microsoft profitieren im Gegensatz zu Behörden nicht davon.
Künftig dürfen Netzbetreiber bei drohender Überlastung steuerbare Verbraucher drosseln. Wie wirkt sich das in Praxis auf das Laden von Elektroautos aus?
Wegen irreführender Werbung geht die Verbraucherzentrale gegen Giga Fiber und dessen 0-Euro-Glasfaser-Angebot vor. Die Verknüpfung mit einem Zahlungsdienstleister werde nicht eindeutig benannt.
Ein neues Netz entlang der Bahnschienen, für das die Kunden nichts bezahlen müssen, außer der Pflicht, einen Payment-Dienst zu nutzen? Golem.de hat sich das FTTH-Angebot genauer angesehen und viele Unklarheiten entdeckt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert einfachere Preisreduzierungen bei zu langsamem Internet. Das bisherige Verfahren sei zu aufwendig.
Ein Gericht hat dem Versandhändler Pearl untersagt, bei Bestellungen einen kostenpflichtigen Expressversand im Onlinebestellvorgang als Voreinstellung zu wählen.
Update In vielen Ratgebern zu Balkonkraftwerken ist zu lesen, dass sie ab einer bestimmten Höhe besondere Auflagen erfüllen müssten. Doch das trifft nicht zu.
Die Post reagiert schnell: Ab sofort können alle digitalen Briefmarken noch drei Jahre nach dem Kaufdatum genutzt werden. Die 14-Tage-Frist ist rechtswidrig.
Das 49-Euro-Ticket soll einfach und flexibel sein: Doch die Webseiten vieler Verkehrsverbünde machen es ihren Kunden schwer, so die Verbraucherzentrale.
Die Verbraucherzentrale wirft Eventim vor, bei der Rückabwicklung zu Unrecht Gebühren einzubehalten. Die Onlineplattform sieht die Praxis durch den Bundesgerichtshof gedeckt.