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Greenwashing: Verbraucherschützer mahnen Refurbished-Marktplätze ab

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat drei Betreiber von Onlinemarktplätzen abgemahnt, die wiederaufbereitete Smartphones,Laptops und andere Elektronikgeräte anbieten.
/ Stefan Krempl
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Ein Mitarbeiter eines Subunternehmens von Back Market bereitet ein Smartphone wieder auf. (Bild: Loic Venance / AFP via Getty Images)
Ein Mitarbeiter eines Subunternehmens von Back Market bereitet ein Smartphone wieder auf. Bild: Loic Venance / AFP via Getty Images

In Deutschland und Frankreich gehen Verbraucherschützer gegen grünen Etikettenschwindel (Greenwashing), irreführende Preisangaben und rechtswidrige Werbecookies beim Onlinehandel mit erneuerten Smartphones, Notebooks und anderen handlichen Elektronikgeräten vor. So hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) drei Betreiber entsprechender Onlinemarktplätze abgemahnt und einen davon mittlerweile zudem verklagt.

Parallel reichte die französische Verbraucherschutzorganisation UFC-Que Choisir aus ähnlichen Gründen Klage gegen den in Paris ansässigen Refurbished-Shop Back Market ein. Der Hauptvorwurf in allen Fällen lautet, die Anbieter der wiederaufbereiteten Geräte machten irreführende Werbung mit fiktiven Preisvorteilen und fragwürdigen Umweltaussagen. So vermarkteten die Shop-Betreiber die feilgebotenen Produkte etwa mit Behauptungen wie "Die CO2-Emissionen werden um 70 Prozent reduziert", "100 Prozent klimaneutral", "nachhaltig" oder "194 Gramm weniger Elektroschrott".

"Der Kauf von Gebrauchtgeräten ist eigentlich eine gute Sache,"erklärte Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin beim VZBV, zu dem Vorgehen. "Oft werben die Anbieter aber damit, dass bereits durch den Kauf eines erneuerten Handys oder Laptops CO2 eingespart und Elektromüll vermieden wird. Das stimmt so nicht." Ärgerlich sei es auch, "wenn mit unrealistisch hohen Preisvorteilen geworben wird".

Tatsächlich entstehen auch bei der Aufarbeitung gebrauchter Geräte CO2-Emissionen und Elektroschrott, wie der VZBV(öffnet im neuen Fenster) erläutert. Dies sei etwa durch den Austausch von Akkus und anderen Teilen bedingt.

Intransparente Versprechen

Welche Maßnahmen die Unternehmen ergreifen, um schädliche Umwelteinwirkungen bei der Erneuerung der Geräte, deren Vertrieb und Versand möglichst gering zu halten, suchte der Verband auf deren Webseiten allerdings nach eigenen Angaben "weitgehend vergebens". Die Kunden würden so getäuscht.

Die abgemahnten Online-Stores warben laut VZBV auch mit hohen Rabatten beim Kauf eines wiederaufbereiteten Geräts. Unmittelbar neben dem geforderten Preis habe ein wesentlich höherer durchgestrichener gestanden, erklärte der Verband. Dabei sei im Dunkeln geblieben, ob sich dies auf den zuvor vom Händler verlangten Preis, den für ein gebrauchtes oder ein neues Gerät fälligen oder auf eine ganz andere Vergleichsgröße bezogen habe.

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Ein Beispiel der Verbraucherschützer: In einem Shop sei ein erneuertes Smartphone für 275 Euro mit einer angeblichen Preisersparnis von 69 Prozent im Vergleich zur durchgestrichenen Offerte von 909 Euro angepriesen worden. So teuer sei das Mobiltelefon beim Verkaufsstart im Jahr 2019 auf der Webseite des Herstellers gelistet worden. Aktuell sei das Handy als Neuware von anderen Händlern im Internet aber auch schon ab 424,50 Euro und gebraucht ab 242 Euro angeboten worden.

Probleme auch beim Datenschutz

Auch mit dem Schutz der Privatsphäre nahmen es die abgemahnten Firmen den Verbraucherschützern zufolge nicht so genau. Sie speicherten demnach Cookies für Werbe- und Analysezwecke auf den Geräten der Kunden, ohne dafür zuvor die erforderliche Einwilligung einzuholen. Ein Unternehmen setzte die umstrittenen Browserdateien dem VZBV zufolge sogar ein, obwohl Nutzer dies ausdrücklich abgelehnt hatten.

Zwei der drei abgemahnten Shop-Betreiber hätten eine Unterlassungserklärung abgegeben und ihre Webseite überarbeitet, teilte der Verband mit. Gegen den in den Niederlanden ansässigen dritten Marktplatz habe man Klage erhoben.

UFC-Que Choisir machte bei Back Market vergleichbare Praktiken aus(öffnet im neuen Fenster). Der in 13 Staaten inklusive Deutschland aktive Händler versäumte es zudem, die Servicegebühren, die er den Verbrauchern systematisch in Rechnung stellt, in die Produktpräsentation aufzunehmen.

Darüber hinaus bietet Back Market laut den französischen Verbraucherschützern eine vertragliche Garantie von 12 Monaten an und suggeriert damit einen erheblichen Vorteil. Tatsächlich sei gesetzlich aber eine 24-monatige Gewährleistungsfrist auch für generalüberholte Produkte vorgeschrieben, heißt es.

UFC-Que Choisir erklärte, man fördere einen verantwortungsvollen Konsum und ermutige alle, sich für Umweltschutz einzusetzen. Unter diesem Gesichtspunkt sei eine Wiederaufbereitung ein Fortschritt. Die Kreislaufwirtschaft dürfe aber nicht "unter Missachtung der Verbraucherrechte" betrieben werden.

Refurbished ist vor allem bei jungen Nutzern Thema

Der Kauf gebrauchter beziehungsweise generalüberholter Apparate gilt beim Verband der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI noch als Nischenthema(öffnet im neuen Fenster), gerade bei Haushaltsgeräten. Immerhin 42 Prozent der Teilnehmer einer Umfrage gaben voriges Jahr aber an, schon ein Elektronikprodukt auf dem Zweitmarkt erworben zu haben. Am häufigsten traf dies auf wiederaufbereitete Smartphones (49 Prozent) und Computer beziehungsweise Laptops (33 Prozent) zu. 28 Prozent haben bereits ein schon benutztes TV-Gerät erworben.

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Jüngere Verbraucher machen laut der Studie beim Refurbished-Trend deutlich häufiger mit als ältere: 63 Prozent der unter 35-Jährigen haben bereits auf dem Zweitmarkt gekauft. Tendenziell kann sich über ein Drittel aller Befragten vorstellen, künftig einmal ein gebrauchtes Gerät zu erwerben.

Das könnte laut dem Verband "mit dem steigenden Bewusstsein der Gesellschaft in Sachen Nachhaltigkeit" in Zukunft noch mehr werden. Die Umfrage fand im März 2021 unter 1.528 Personen in Deutschland statt. Auch laut dem Digitalverband Bitkom tut sich der Refurbished-Markt noch schwer.


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