Landgericht Berlin: Netflix darf nicht willkürlich die Preise erhöhen
Erneut haben die Verbraucherschützer die Vertragsklauseln von Netflix für Preiserhöhungen angegriffen, die damit ungültig werden könnten.

Netflix kann sich nicht über eine Vertragsklausel das Recht einräumen, die Abo-Preise willkürlich zu ändern. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (Vzbv) entschieden. Das Urteil vom 16. Dezember 2021 (52 O 157/21) wurde am 22. Februar 2022 veröffentlicht.
"Einseitige Preisänderungen sind bei laufenden Verträgen nur erlaubt, wenn sie fairen und transparenten Regeln folgen", sagte Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv. Bei Netflix seien die Bedingungen dagegen derart unklar formuliert, dass sie dem Konzern Spielraum für willkürliche Preiserhöhungen böten.
Netflix räumt sich in seinen Nutzungsbedingungen das Recht ein, die Abo-Preise "von Zeit zu Zeit" und "nach billigem Ermessen" zu ändern, "um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln." Als Beispiele für preisbeeinflussende Kostenelemente nannte das Unternehmen unter anderem Produktions- und Lizenzkosten, Kosten für Personal, Marketing, Finanzierung oder IT-Systeme.
Konkreter Bezug zu Netflix Deutschland fehlt
Die Bedingungen für Preisanpassungen seien nicht ausreichend transparent, erklärte das Landgericht Berlin. Als Teil eines internationalen Streamingkonzerns bleibe es unklar, welche Kosten die in Deutschland geforderten Preise von Netflix beeinflussen. Diese müssten einen konkreten Bezug zu den Kosten der Bereitstellung des Dienstes in Deutschland haben.
Das Gericht beanstandete außerdem eine mangelnde Ausgewogenheit der Klausel. Es fehle die Klarstellung, dass Netflix die Preise nicht nur nach oben anpassen darf, sondern bei Kostensenkungen verpflichtet ist, die Preise zu ermäßigen.
Der Vzbv hatte Netflix schon einmal wegen einer intransparenten Preisanpassungsklausel verklagt. Die früher verwendete Klausel enthielt keine Kriterien für Preisänderungen und wurde vom Berliner Kammergericht im Dezember 2019 für unzulässig erklärt. Konkrete Folgen für die Preisgestaltung von Netflix in Deutschland hatten die Klagen jedoch bisher nicht.
Netflix hat gegen die Entscheidung Berufung vor dem Kammergericht Berlin (23 U 15/22) eingelegt, es ist das höchste Berliner Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. "Sollte die Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel auch von den nächsten Instanzen bestätigt und dann rechtskräftig werden, so wären Preiserhöhungen, die sich auf diese Klausel gestützt haben, aus unserer Sicht ohne wirksame Grundlage erfolgt", sagte eine Vzbv-Sprecherin Golem.de auf Anfrage. Betroffenen könnten dann Rückforderungsansprüche zustehen.
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möglicherweise wurde da der Markt in AT übersehen, die erste Preiserhöhung bekam ich da...
Ein Trick wäre ja zb, daß es nicht mehr monatlich wäre, sondern der Tarif für 4 Wochen...