Urteil: 1&1 hat irreführend für Telefon-Flatrates geworben
1&1 hat eine Telefon-Flatrate angeboten, bei der Festnetz-Konferenznummern ausgenommen wurden. Das hält das Gericht für irreführend.

1&1 hat vor Gericht eine Niederlage erlitten. Wenn ein Anbieter mit einer Flatrate für das Telefonieren ins Festnetz wirbt, müsse es klare und unmissverständliche Hinweise geben, wenn davon Servicenummern mit Ortsvorwahl ausgenommen sind. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte Klage gegen 1&1 eingereicht, weil das Unternehmen unter anderem auf seiner Internetseite für eine Telefon-Flatrate in das deutsche Festnetz geworben hat, ohne Kunden deutlich genug auf die Einschränkungen hinzuweisen.
In einer PDF-Datei mit einer Länge von 100 Seiten werden Hunderte Festnetznummern aufgeführt, die separat bezahlt werden müssen und nicht Bestandteil der Telefon-Flatrate sind.
Dieses Verhalten bewertete das Gericht als "irreführend" und sah einen Verstoß gegen die geltenden Gesetze gegen den unlauteren Wettbewerb. Das Gericht kritisiert im Urteil, dass Kunden immer wieder den Hinweis erhalten, dass der entsprechende Tarif eine Telefon-Flatrate enthalte. Erst nach dem Öffnen mehrerer weiterführender Links wurden die Beschränkungen des Tarifs beschrieben.
Hunderte Festnetzrufnummern von Festnetz-Flatrate ausgeschlossen
In dem 100-Seiten-PDF-Dokument wurden alle Servicerufnummern im Festnetz aufgeschlüsselt, die von der Telefon-Flatrate ausgenommen waren. Dabei handelte es sich ausschließlich um Telefonnummern mit einer normalen Ortsvorwahl. Die Liste umfasste keine Servicerufnummern mit den Vorwahlen 0180, 0137 oder 0900, die üblicherweise separat abgerechnet werden. Und davon wüssten Verbraucher auch nach Ansicht des Gerichts.
In der Liste der Servicerufnummern von 1&1 befanden sich auch Festnetznummern mit Ortsvorwahl, die nötig sind, um etwa an Telefonkonferenzen teilnehmen zu können. Seit Jahren hatte 1&1 solche Regelungen zu Konferenznummern in seinen Verträgen versteckt. In der Coronapandemie haben viele Beschäftigte von zu Hause gearbeitet und mussten teilweise solche Rufnummern wählen. 1&1 berechnete dafür einen Minutenpreis von 2,9 Cent.
Gericht kritisiert "unwahre Angaben" von 1&1
Für das Gericht ist es daher eine "unwahre Angabe", wenn ein Tarif mit einer Festnetz-Flatrate beworben wird, obwohl viele Festnetzrufnummern davon ausgenommen sind. Für das Gericht war es irreführend, dass 1&1 den Begriff Flat in Großbuchstaben geschrieben und auf der Internetseite mit der Eigenschaft der Flatrate geworben habe.
Zudem sei die Farbgebung so gestaltet, dass die Eigenschaft der Flatrate besonders hervorgehoben, heißt es im Urteil. Der Anbieter hätte daher mindestens genauso deutlich auf die Beschränkung hinweisen müssen. Stattdessen mussten Kunden mehrfach klicken und scrollen, um die Informationen über die kostenpflichtigen Servicedienste mit Festnetzrufnummer zu finden, kritisierte das Gericht.
"Durch diese Gestaltung ist nicht gewährleistet, dass der durchschnittliche Verbraucher die Einschränkungen der Werbeaussage vor seiner geschäftlichen Entscheidung für das Angebot der Beklagten (1&1) zur Kenntnis nimmt", heißt es im Urteil. Dadurch würden Wettbewerber benachteiligt, die auf solche irreführenden Angaben verzichten, beklagt das Gericht.
Das Urteil des Landgerichts Koblenz (Az. 3 HK O 43/20) erging bereits am 8. Februar 2022 und wurde diese Woche durch eine Bekanntgabe der Verbraucherzentrale Bundesverband öffentlich. Gegen das Urteil kann 1&1 Beschwerde einlegen.
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Bekommen jetzt alle die jemals dafür extra gelatzt haben ihr Geld zurück? Angemessen wäre...
Unabhängig vom vorliegenden Fall geht es mir eh auf die primären Geschlechtsorgane dass...
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