Landgericht München: Telefónica darf Kundendaten nicht an die Schufa geben
Auch positive Kundendaten könnten den Verbrauchern schaden, etwa wenn sie mehrere Mobilfunk-Verträge haben und häufig wechseln.

Die Telefónica Deutschland darf auch keine einfachen Informationen über Kundenverträge im Mobilfunk an die Schufa weiterreichen. Das ergab ein Urteil des Landgerichts München I, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am 16. Mai 2023 verkündete. "Das ist ein wichtiges Urteil für Millionen vertragstreuer Mobilfunkkunden", sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
"Denn nun sind sie davor geschützt, dass ihre Daten ohne ihre Einwilligung in die Hände von Schufa und Co. fallen."
Weniger vertrauenswürdig
Sogenannte Positivdaten enthalten Angaben zu einem Vertragsschluss mit Mobilfunkanbietern und dessen Datum. Anders als bei den Negativdaten geht es hier nicht um Zahlungsrückstände. Trotzdem sei die Übermittlung eben nicht harmlos: "Jede Information über Verbraucher kann Folgen haben", erklärte Schuldzinski.
"Wer mehrere Mobilfunkverträge hat oder diese häufig wechselt, gilt unter Umständen als weniger vertrauenswürdig und erhält deswegen keinen Vertrag, auch wenn alle Rechnungen pünktlich bezahlt worden sind", sagte er.
Das Landgericht München I hat bestätigt, dass die Positivdaten nicht an die Schufa weitergegeben werden dürfen. Die bisherige Praxis von Telefonica verstoße gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Das Urteil vom 25. März 2023 (Az. 33 O 5976/22) ist noch nicht rechtskräftig. Die Verbraucherschützer hatten im Juli 2022 auch Klage gegen die Deutsche Telekom und Vodafone wegen der Datenweitergabe eingereicht.
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