Einwilligungsdienste: IT-Wirtschaft unzufrieden mit Plänen für Cookie-Manager
Die Bundesregierung will eine pauschale Ablehnung von Tracking durchsetzen. Die Pläne gefallen der Wirtschaft gar nicht.
Die IT- und Werbewirtschaft ist unzufrieden mit der geplanten Regelung für sogenannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung im Internet. "Der Entwurf gibt keine Antworten auf die zahlreichen technischen und rechtlichen Herausforderungen, die mit der Regulierung einhergehen", kritisiert der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) am 29. August 2022 laut Pressemitteilung. Zwar hat das Bundesdigitalministerium den Entwurf der geplanten Einwilligungsverwaltungs-Verordnung noch nicht veröffentlicht. Doch erste Details wurden bereits bekannt.
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- Wirtschaft pocht auf konkrete Einwilligung
Hintergrund der Regulierung ist das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) vor, das am 1. Dezember 2021 in Kraft trat. Dieses sieht in Paragraf 26 die Schaffung "anerkannter Dienste zur Einwilligungsverwaltung" vor, die unter anderem "nutzerfreundliche und wettbewerbskonforme Verfahren und technische Anwendungen zur Einholung und Verwaltung der Einwilligung haben". Damit sind Cookie-Manager, Personal Information Management Services (PIMS) oder Single-Sign-on-Dienste wie Verimi, NetID oder ID4me gemeint.
Bestimmte Vorgaben für solche Dienste sind bereits im Gesetz formuliert. So ist für deren Anerkennung unter anderem erforderlich, dass sie "kein wirtschaftliches Eigeninteresse an der Erteilung der Einwilligung und an den verwalteten Daten haben und unabhängig von Unternehmen sind, die ein solches Interesse haben können". Das schließt Firmen wie Facebook oder Google praktisch als Anbieter von Single-Sign-on-Diensten nach dem TTDSG aus. Inwieweit das bei Anbietern wie NetID der Fall ist, scheint unklar. Denn dieser wird von Medienunternehmen wie RTL, ProSiebenSat1, dem Axel-Springer-Verlag sowie Dutzenden Lokalzeitungen getragen, die ein Interesse an solchen Daten haben könnten.
Generelle Einwilligungen nach Kategorien
Einem Bericht des Tagesspiegels (Paywall) zufolge enthält die 21-seitige Verordnung Anforderungen an die Nutzerfreundlichkeit, Wettbewerbskonformität und technische Anwendung der Dienste. Laut Heise.de können Nutzer entweder "generelle Einwilligungen geordnet nach Kategorien für bestimmte Zugriffe auf Endeinrichtungen und Gruppen von Telemedienanbietern erteilen". Über den Inhalt der darunter erfassten Webseiten müssten Nutzer "in verständlicher Weise aufgeklärt werden", um gegebenenfalls einzelne Angebote ausnehmen zu können. Spätestens nach sechs Monaten soll eine Erinnerung an die Einstellungen und deren Überprüfung erfolgen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Webseitenbetreiber nicht doch um eine konkrete Einwilligung bitten können. So könnten diese darauf hinweisen, dass sich eine Webseite "ganz oder teilweise durch Werbung finanziert", so dass Cookies notwendig seien. In diesem Fall sei zulässig, auf ein "kostenpflichtiges Alternativangebot" wie beispielsweise Golem Pur zu verweisen oder den Nutzer "zur Änderung seiner Voreinstellungen beim Dienst zu Einwilligungsverwaltung" aufzufordern, berichtete Heise.de.
Laut der Begründung will das Bundesdigitalministerium unter Volker Wissing (FDP) so dem Umstand Rechnung tragen, "dass ein Großteil der für die Endnutzer angebotenen Dienste im Internet kostenlos" ist und sich über Werbung refinanziert, "die auf dem Einsatz von Cookies und ähnlichen Tracking-Technologien basieren".
Diese Möglichkeit reicht der Digitalwirtschaft jedoch nicht aus.
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AAALTER
Nunja, die Presseunternehmen stört die kostenlos-Mentalität der Besucher, somit haben...
Weil man wieder versucht es der Industrie recht zu machen. Einfach prinzipiell kein...
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