Verbraucherschutz: Tesla warnt nach Klage vor Wächtermodus
Verbraucherschützer haben mit einer Klage gegen Tesla nur einen Teilerfolg erzielt. Werbung mit null CO2-Emissionen ist bei Elektroautos zulässig.

Der Elektroautohersteller Tesla darf weiterhin mit niedrigen CO2-Emissionen seiner Fahrzeuge werben. Das Landgericht Berlin wies eine entsprechende Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen das US-Unternehmen am 4. April 2023 zurück. Die Angabe "CO2-Emissionen mit 0 g/km" stelle keine Irreführung der Verbraucher dar, auch wenn Tesla sich am Zertifikatehandel beteilige (Az. 52 O 242/22).
Tesla verkauft seit längerem Emissionsrechte an andere Autohersteller, die die für ihre Fahrzeugflotte geltenden Grenzwerte überschreiten. VZBV-Chefin Ramona Pop kündigte an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen.
Klage gegen Wächtermodus erfolgreich
Der VZBV hatte die Klage gegen Tesla im Juli 2022 eingereicht. Darin ging es jedoch nicht nur um die Werbung zu den CO2-Emissionen, sondern auch um den sogenannten Wächtermodus. Der VZBV warf Tesla vor, zu verschweigen, dass bei Nutzung der Funktion des Wächtermodus die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten werden müssten. Bei Verstößen riskierten die Tesla-Besitzer ein Bußgeld.
In diesem Punkt hat Tesla nun nachgegeben und laut VZBV nach der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin die geforderte Unterlassungserklärung unterzeichnet.
Im Benutzerhandbuch für das Tesla Model 3 findet sich nun zumindest der Hinweis: "Allein Sie sind dafür verantwortlich, alle vor Ort geltenden Vorschriften und Eigentumsvorbehalte im Hinblick auf die Verwendung von Kameras zu prüfen und einzuhalten." Inwieweit Nutzer wegen des Hinweises künftig darauf verzichten, den Wächtermodus zu aktivieren, ist allerdings unklar.
Der Wächtermodus oder Sentry Mode ist eine Funktion, die dem Diebstahlschutz dienen soll. Tesla stattet die Fahrzeuge mit Kameras aus, die das Umfeld des Fahrzeugs kontinuierlich erfassen. Tesla-Besitzer können die Kamerabilder auch aus der Ferne über das Smartphone abrufen.
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Möglicherweise hier in Deutschland. In anderen Ländern scheint es nicht so zu sein...
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