Kein Mensch kann sich stapelweise Passwörter merken, aufschreiben ist keine Alternative. Ein Passwortmanager muss her - aber welcher?
Ein Test von Moritz Tremmel
Nach dem Aus des Privacy Shield geht der Datentransfer in die USA unverändert weiter. Beschwerden betreffen auch deutsche Medien und Internetdienste.
Der Inkognito-Modus in Browsern bietet nur wenig Schutz für die Privatsphäre. Das hält Betroffene in den USA nicht von einer Sammelklage gegen Google ab.
Wie Google, nur mit Privatsphäre - /e/ verbindet ein alternatives Android mit Cloudfunktionen und einer Suchmaschine.
Ein Test von Moritz Tremmel
Die Videokonferenz-Software Zoom hat etliche Datenschutzprobleme.
Mehr als 2.000 Kunden in 27 Ländern haben sich für die App von Clearview AI entschieden. Diese ist erst kürzlich durch ein Datenleck aufgefallen. Neben Sicherheitsbehörden setzen auch Supermarktketten auf die umstrittene Gesichtserkennungssoftware.
Der Entwickler Robert Heaton hat sich den Wacom-Treiber für Grafik-Tablets genauer angeschaut und dessen Aktivitäten aufgezeichnet. Die Software sendet anscheinend die Namen von Programmen, die von Nutzern geöffnet werden, an Wacom und Google und verknüpft diese mit einer eindeutigen ID.
In die jahrelangen Verhandlungen zur E-Privacy-Verordnung kommt Bewegung. Die EU-Mitgliedstaaten könnten sich auf eine pauschale Tracking-Erlaubnis für Medien und Drittanbieter einigen.
Die deutschen Datenschutzbehörden erhöhen den Druck auf Webseitenbetreiber. Einfache Cookie-Banner bei der Nutzung von Tracking-Tools reichten nicht aus. Sie drohen mit "erheblich" mehr Datenschutzverfahren.
Verbraucherschützer und Datenschutzbehörden verstärken ihren Kampf gegen Nutzertracking. Damit könnte es zu ersten Gerichtsverfahren um die Zulässigkeit der Trackingmethoden wie Google Analytics kommen.
Nur die wenigsten Cookie-Banner entsprechen den Vorschriften der DSGVO, wie eine Studie feststellt. Die Datenschutzbehörden halten sich mit Sanktionen aber noch zurück.
Ein Bericht von Christiane Schulzki-Haddouti
Der Streit über die Auswahlfunktion beim Wahl-O-Mat ist beigelegt. Allerdings sollen die vereinbarten Änderungen nicht mehr vor der Europawahl 2019 umgesetzt werden.
Ein Gericht hat die aktuelle Version des Wahl-O-Maten zur Europawahl 2019 gestoppt, weil sich nicht alle Parteien gleichzeitig vergleichen lassen. Die Begründung der Bundeszentrale für politische Bildung, das sei technisch nicht möglich, trifft allerdings nicht zu.
Tracking, Plugins, Cookies, Einwilligungsbanner und Co.: Die baden-württembergische Datenschutzaufsicht gibt Tipps für Einsatz und Gestaltung.
Von Christiane Schulzki-Haddouti
Für viele Anbieter dürfte es schwierig werden, ihre Nutzer wie bisher zu tracken. In monatelangen Beratungen haben die deutschen Datenschützer eine 25-seitige Orientierungshilfe zum DSGVO-konformen Tracking ausgearbeitet.
Ein Bericht von Christiane Schulzki-Haddouti
Der Wahl-O-Mat zu den Landtagswahlen in Bayern und Hessen wird auch von mehreren Medienpartnern angeboten. Diese verwenden allerdings zahlreiche Tracker. Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) sieht sich nicht in der Verantwortung.
Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Sie gibt dem Datenschutz einen neuen Stellenwert. Doch es bleibt zu hoffen, dass es bei der Durchsetzung die Richtigen trifft.
Eine Analyse von Friedhelm Greis
Erst kleine Unternehmen, dann Regierungen: die Hackergruppe Winnti Umbrella ist ein effizienter Apparat und anscheinend der chinesischen Regierung untergeordnet. Das berichten Security-Forscher auf Grundlage von Spuren, die die nicht immer sauber arbeitende Gruppe hinterlässt.
In fünf Monaten tritt die EU-Datenschutzreform in Kraft. Viele andere weitreichende Entscheidungen für das Internet in Europa stehen in diesem Jahr hingegen noch aus.
Eine Analyse von Friedhelm Greis
Die Werbewirtschaft läuft weiter Sturm gegen die geplante EU-Verordnung zum Schutz vor Nutzertracking. Doch die Bundesregierung geht in einer Studie offenbar bewusst von nicht belegten Zahlen aus und verkehrt die Nutzererwartungen in ihr Gegenteil.
Eine Analyse von Friedhelm Greis
Für mehr Flexibilität und einen breiteren Kundenkreis: Die Software AG will ihre Software Webmethods auf der Google Cloud anbieten. Das soll Geld und Ressourcen sparen. Auch weitere Produkte sollen künftig Googles Cloud nutzen.
Mit der neuen Open-Source-Software Swipe lassen sich einfach interaktive Präsentationen für mobile Geräte und Kiosk-Systeme erstellen. Das Zusammenstellen der Folien geschieht im Browser per Markdown und Drag-and-Drop von Multimedia-Elementen.
Eine schlecht dokumentierte Funktion der Wordpress-API ist von zahlreichen populären Plugins fehlerhaft verwendet worden. Der Fehler führt zu Cross-Site-Scripting-Lücken: Betroffen sind unter anderem das Jetpack-Plugin, die Plugins von Yoast und das All-in-one-SEO-Plugin.
Die Verhandlungen zur EU-Datenschutzreform treten in die entscheidende Phase. Die Pläne der EU-Staaten stoßen bei Verbraucherschützern jedoch auf große Bedenken.
Google tut es, Bisnode tut es auch und Facebook erst recht: Sie verdienen Geld mit den Informationen ihrer Nutzer. Viele andere Unternehmen wissen dagegen gar nicht, wie sie ihre Daten verwerten sollen. Sie sollten Daten wie Baumwolle betrachten.
Von Alexander Löser
Das Urteil dürfte zahlreiche Webseitenbetreiber betreffen: Auch wenn das Analyse-Tool Piwik die IP-Adressen anonymisiert, müssen Nutzer dem Einsatz des Programms widersprechen können.
Das schwedische Unternehmen Load Impact bietet Lasttests für Websites als Cloud-Dienst an. Mit wenigen Klicks lässt sich herausfinden, ob die eigene Hosting-Infrastruktur dem geplanten Nutzeransturm standhalten kann.
Anwender der alternativen Android-Distribution Cyanogenmod 10.1 können nicht mehr entscheiden, ob sie anonyme Nutzerstatistiken übermitteln wollen oder nicht. Durch eine Umprogrammierung des Quelltextes ist die Übertragung jetzt verpflichtend. Einigen gefällt das nicht.
Der Onlinebilderdienst 500px passt seine Preise an, um seinen Konkurrenten Flickr auszustechen. 500px Plus kostet jährlich 19,95 US-Dollar und unterbietet damit Flickr deutlich.
Google ändert zum 1. März 2012 seine AGB sowie seine Datenschutzerklärung, und das hat Auswirkungen für jeden einzelnen Nutzer: Künftig wird Google die Daten aus seinen unterschiedlichen Diensten zusammenführen, von der Suche und Google Mail über Android und Google+ bis hin zu Google Analytics und dem Werbesystem Adsense.
Googles Konzentration auf die erfolgreichsten Produkte geht weiter. Sechs Produkte und Dienste kamen auf die schwarze Liste.
Mit Currents startet Google eine Art aktuelles Magazin für Smartphones und Tablets mit Inhalten von zunächst rund 150 Verlagen und Websites. Es erinnert an Flipboard, verzichtet aber darauf, das soziale Netz der Nutzer als Filter zu verwenden.
Google erweitert seinen Webanalysedienst Analytics um eine Aufbereitung von Echtzeitdaten. Zudem führt Google eine kostenpflichtige Premiumversion von Google Analytics ein.
Google Analytics verstößt nicht mehr gegen den Datenschutz in Deutschland. Der Suchmaschinenkonzern hat sein Webanalysesystem so geändert, dass keine personenbezogenen Daten mehr weitergegeben werden.
Fast jede zweite Seite, die eine Javascript-Bibliothek verwendet, setzt jQuery ein, das geht aus den Daten des HTTP-Archive hervor.
Google erweitert Analytics um "Social Plugin Tracking". Was relativ harmlos klingt, ist der nächste kleine Angriff auf Facebook. Google erfährt dadurch künftig nämlich auch, wer einen Like-Button wo und wann anklickt.
Google hat das kanadische Unternehmen Postrank gekauft. Unter dem Namen AideRSS gegründet, hat sich Postrank auf die Analyse sozialer Medien spezialisiert und misst Ereignisse, die im Zusammenhang mit Inhalten stehen, in Echtzeit.
Die freie Webanalyse Piwik 1.4 unterstützt künftig IPv6, allerdings zunächst nur experimentell. Zudem können Berichte gezielt als HTML- und PDF-Datei per E-Mail verschickt werden.
Mit dem HTTP Archive will Steve Souders ein historisches Archiv für das Web schaffen. Während das Internet Archive von Brewster Kahle die Inhalte des Webs archiviert, soll das HTTP Archive aufzeichnen, wie die Inhalte ausgeliefert wurden und werden.
Wer ein Webanalysesystem einsetzen will, sollte zur Open-Source-Lösung Piwik greifen, rät das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) und erläutert, wie Piwik datenschutzkonform eingesetzt werden kann.
Google Analytics verstößt laut Datenschützern gegen deutsches Recht, Berlins Datenschutzbeauftragter erklärt, warum. Er sieht auch die App-Plattformen von Facebook und Apple kritisch.
Mozilla will Firefox 4 mit einer "Do-not-track-Funktion" versehen. Damit könnten Nutzer kontrollieren, ob sie von Werbesystemen getrackt werden können. Mozilla geht dabei einen anderen Weg als Microsoft beim Internet Explorer 9, der eine ähnliche Funktion bekommen soll.
Es soll vorerst keine Bußgelder für die Nutzung von Google Analytics geben. Das habe die Hamburger Datenschutzbehörde Google mitgeteilt, meldet das Unternehmen. Zuvor hatte der Hamburger Datenschutzbeauftragte im Interview mit der FAZ mit entsprechenden Bußgeldern für den Einsatz von Google Analytics gedroht.
Hamburgs Datenschutzbeauftragter, Johannes Caspar, hat seinen Internetauftritt abschalten lassen, da auf der Seite "unzulässige Trackingsoftware" zum Einsatz kam.
Google Analytics entspricht dem Datenschutzrecht in der EU und von einem Abbruch der Verhandlungen mit Datenschutzbehörden sei nichts bekannt, betont Google und widerspricht damit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar.
Wer Google Analytics einsetzt, dem droht ein "empfindliches Bußgeld", auch ein Musterprozess gegen einen Nutzer des Dienstes wird von Hamburgs Datenschutzbeauftragtem Johannes Caspar erwogen, meldet die FAZ. Die Verhandlungen mit Google hat Caspar abgebrochen.
Die freie Webanalysesoftware Piwik ist nach einer Sicherheitsanalyse in der Version 1.1 erschienen. Darin wurden diverse Sicherheitslücken geschlossen, die im Rahmen der Überprüfung erkannt wurden.
Die freie Webanalyse-Lösung Piwik ist in Version 1.0 erschienen. Piwik sieht sich als freie Alternative zu Google Analytics und läuft auf einem eigenen Server. Die Benutzerschnittstelle kann an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden.
Die Version der freien Webanalyse-Lösung Piwik ist fast fertig. Die Entwickler veröffentlichten jetzt die Version 0.9.9, die, so kein grober Fehler mehr entdeckt wird, in Kürze unverändert als Version 1.0 veröffentlicht werden soll.
Das Open-Source-Projekt Piwik hat einen mobilen Client für Android und iPhone veröffentlicht. Die Software erstellt detaillierte Berichte zum Verhalten von Nutzern auf der eigenen Website.
Google hat mit dem Chromecast einen eigenen HDMI-Stick für 35 US-Dollar auf den Markt gebracht, mit dem sich Inhalte von Smartphone, Tablet und PC auf einem Fernseher wiedergeben lassen. Der Stick eignet sich jedoch nicht für jedes WLAN-Netzwerk.
(Chromecast)
Das Videospiel startet, und Illumiroom macht das Zimmer zur Verlängerung des Fernsehers. Schüsse fliegen quer durchs Zimmer, Spielszenen huschen über Wände und Möbel - das könnte die Zukunft von Kinect sein.
(Illumiroom)
Das kleinste Modell der WLAN-Repeater von AVM ist ab sofort verfügbar. Der Fritz-WLAN-Repeater 310 kostet nur 49 Euro, dafür muss auf 5-GHz-Support und einen Ethernet-Anschluss verzichtet werden.
(Wlan Repeater)
Unter dem neuen Markennamen "Taichi" hat Asus in Taipeh die bisher schlaueste Verschmelzung von Tablet und Notebook vorgestellt. Falls das zu teuer wird, kann man für ähnliche Möglichkeiten auf das Transformer Book ausweichen.
(Asus Transformer)
Apples iWork.com wird es nicht mehr lange geben. Kurz nach der Einstellung von MobileMe wird ein weiterer alter Cloud-Dienst zugunsten der iCloud beendet. Der iWork-Dienst kam nie aus seiner Betaphase heraus.
(Iwork)
Sony Ericsson hat mit dem Xperia S das erste Smartphone unter der neuen Sony-Bezeichnung vorgestellt. Das Xperia S hat einen 4,3 Zoll großen Touchscreen und eine lichtstarke 12-Megapixel-Kamera, läuft allerdings noch mit Android 2.3 alias Gingerbread.
(Xperia S)
Das schwedische Unternehmen Myfc hat mit Powertrekk eine tragbare Brennstoffzelle vorgestellt, die einen internen Lithium-Ionen-Akku lädt. Darüber lassen sich per USB-Kabel Akkus in beliebigen mobilen Geräten laden, ohne dass ein Stromanschluss erforderlich ist.
(Brennstoffzelle)
E-Mail an news@golem.de