Europawahlen: So einfach lassen sich alle Wahl-O-Mat-Ergebnisse anzeigen
Nach einem Gerichtsbeschluss zum Stopp des aktuellen Wahl-O-Maten zur Europawahl 2019(öffnet im neuen Fenster) entscheidet die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) über das weitere Vorgehen. Derzeit werde noch geprüft, ob gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom Montag(öffnet im neuen Fenster) Widerspruch eingelegt werde, hieß es aus der BpB. Die Bundeszentrale hatte sich im Streit mit der Partei Volt geweigert, die Darstellung der Wahl-O-Mat-Ergebnisse zu ändern. Das Argument der BpB, das sei "technisch nicht möglich", ist allerdings nicht ganz nachvollziehbar.
Auch nach Ansicht des Gerichts wurde dieser Einwand "nicht hinreichend glaubhaft gemacht". Für diese Einschätzung spricht auch die Tatsache, dass Nutzer schon vor gut zwei Wochen auf Reddit einen Java-Script-Code veröffentlicht haben(öffnet im neuen Fenster), mit dem sich die Ergebnisse aller Parteien nach dem Ausfüllen des Fragenkatalogs vergleichen lassen.
Code funktioniert auch bei Bremen-Wahl
Es ist lediglich erforderlich, bei Firefox oder Chrome den Entwicklermodus aufzurufen und dann in der Konsole das Script einzugeben. Dann erhält der Nutzer eine Darstellung aller Parteien mit der prozentualen Übereinstimmung seiner Antworten. Im Javascript der Wahl-O-Mat-Seite findet sich zudem die Variable "parteien_selected_max", deren Wert mit 8 angegeben ist. Es dürfte sicherlich keine große technische Herausforderung darstellen, diesen Wert zu erhöhen.

Zwar ist der Wahl-O-Mat zur Europawahl derzeit deaktiviert, doch der Code funktioniert auch beim Wahl-O-Maten zur Bremischen Bürgerschaft(öffnet im neuen Fenster), die parallel am 26. Mai 2019 gewählt wird. Allerdings funktionierte dies bei unserem Test nur im Chrome-Browser und nicht in Firefox.
Gericht sieht Chancengleichheit verletzt
Gegen den Anzeigemechanismus des Wahl-O-Maten hatte die Partei Volt Deutschland geklagt. Das Gericht sieht in der Darstellung "eine faktische Benachteiligung kleinerer bzw. unbekannterer Parteien". Der Anzeigemechanismus verletze "jedenfalls mittelbar das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit". Die von der BpB vorgebrachten Gründe seien "nicht geeignet gewesen, die Verletzung der Chancengleichheit zu rechtfertigen".
Die Partei wehrte sich auf Twitter gegen Vorwürfe von Nutzern, mit ihrer Klage das beliebte Vergleichsinstrument wenige Tage vor der Wahl lahmgelegt zu haben. "Wir haben übrigens am 6. Mai eine Änderung angefragt, die vom Wahl-O-Mat abgelehnt wurde. Die BpB hat das Verfahren und die Abschaltung absichtlich provoziert", twitterte die Partei(öffnet im neuen Fenster). Nun hoffe man, "dass angepasst wird, und der Wahl-O-Mat schnellstmöglich wieder online gehen kann".
Keine Frage zur Digitalisierung
Aus inhaltlicher Sicht hatte es in den vergangenen Tagen zudem Kritik an der BpB gegeben, weil keine einzige der 38 Fragen sich mit dem Thema Netzpolitik befasst. Darauf hatte der Politikwissenschaftler Stefan Marschall von der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität, der die Themenfindung fachlich betreut hatte, der Rheinischen Post entgegnet(öffnet im neuen Fenster): "Tatsächlich ist es so, dass die Parteien durchweg positiv der Digitalisierung gegenüber stehen, alle Parteien möchten zum Beispiel den Breitbandausbau vorantreiben." Daher eigne sich das Thema nicht für den Europa-Wahl-O-Maten, um Unterschiede herauszuarbeiten, zumal die konkreten Projekte zur Digitalisierung im Zuständigkeitsbereich der Staaten, Länder und Kommunen lägen.
Bundeszentrale will Beschwerde einlegen
Nachtrag vom 21. Mai 2019, 17:03 Uhr
Die BpB teilte am Dienstag mit(öffnet im neuen Fenster), eine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vorzubereiten und spätestens im Laufe des Mittwoch einzulegen. Sollten die Kölner Richter nicht selbst der Beschwerde stattgeben, müsse das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster über den Fall entscheiden. Das könnte am Donnerstag oder Freitag geschehen. Pressesprecher Daniel Kraft verwies darauf, dass das Verwaltungsgericht in einem Beschluss von 2011(öffnet im neuen Fenster) die Auswahl noch nicht als "gleichheitswidrige Bevorzugung" eingestuft habe. Die Nutzer könnten "die Parteiauswahl jederzeit ändern und so kurzfristig ein vergleichendes Ergebnis zu jeder der zur Wahl zugelassenen Partei erhalten" hieß es damals zur Begründung.
Die Bundeszentrale verteidigte in ihrer Stellungnahme die Entscheidung, die Auswahl der Parteien zu beschränken. Es sei ihr "sehr wichtig", dass die Nutzer die Möglichkeit hätten, "eigenverantwortlich auch eine Entscheidung darüber zu treffen, welche Parteien für sie von Interesse sind und welche Parteien sie zur Berechnung des Vergleichs auswählen wollen". Der Auswahlprozess soll die Nutzer motivieren, "sich mit allen zur Wahl stehenden Parteien genauer auseinanderzusetzen".
Technische Gründe, das Ranking auf alle Parteien zu erweitern, konnte die BpB hingegen nicht geltend machen. Eine rein technische Änderung des Tools wäre "für die Frage der Machbarkeit zu kurz gegriffen". Es gehe "vielmehr um die Grundkonzeption des Wahl-O-Mat als aktivierendes Informationsangebot". In einem Interview mit dem Deutschlandfunk(öffnet im neuen Fenster) bestätigte Marschall diese Auffassung. "Die Logik dieser Auswahl von acht Parteien ist, dass man sich entscheiden soll, mit wem man sich selbst vergleichen möchte. Also die Nutzerinnen und Nutzer haben die Möglichkeit, selbst darüber zu befinden, mit wem sie sich konfrontieren lassen möchten. Und es soll eine übersichtliche Anzahl von Parteien sein. Es sollen nicht 40 Parteien sein, sondern eine Gruppe, die sich einigermaßen überblicken lässt,"sagte der Politikwissenschaftler.
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