Transatlantischer Datenverkehr: Aller guten Dinge sind drei?
Bald soll das dringend erwartete, neue Abkommen zum Datentransfer zwischen der EU und den USA kommen. Ob EU-Bürger dadurch vor der Neugier der US-Nachrichtendienste geschützt werden, ist fraglich.

Aktuell ist die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA kompliziert. Denn seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juli 2020 (Rechtssache C-311/18, Schrems II) fehlt eine einfache und sichere Rechtsgrundlage für einen einfachen Datentransfer. Die USA gelten seither nicht mehr als sicheres Drittland. Das soll sich bald ändern, vorausgesetzt, es besteht vor dieses Mal vor Gericht.