Transatlantischer Datenverkehr: Aller guten Dinge sind drei?
Aktuell ist die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA kompliziert. Denn seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juli 2020 (Rechtssache C-311/18, Schrems II) fehlt eine einfache und sichere Rechtsgrundlage für einen einfachen Datentransfer. Die USA gelten seither nicht mehr als sicheres Drittland. Das soll sich bald ändern, vorausgesetzt, es besteht vor dieses Mal vor Gericht.
Da mit dem Urteil von 2020 bereits zum zweiten Mal ein EU-US-Datentransfer-Abkommen gescheitert ist, verhandelt die EU-Kommission derzeit über ein neues, mittlerweile drittes Rahmenwerk für den Datenschutz , das Transatlantic Data Privacy Framework, das per Erlass in Kraft treten soll. Der Erlass wird bis Sommer 2023 erwartet.