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Golem Plus Artikel
Datenschutz-FAQ:
So können Websitebetreiber Nutzer DSGVO-konform tracken

Tracking , Plugins, Cookies , Einwilligungsbanner und Co.: Die baden-württembergische Datenschutzaufsicht gibt Tipps für Einsatz und Gestaltung.
/ Christiane Schulzki-Haddouti
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Auf nicht jede Art dürfen Websitebetreiber Nutzerspuren verfolgen. (Bild: Rosmarie Voegtli)
Auf nicht jede Art dürfen Websitebetreiber Nutzerspuren verfolgen. Bild: Rosmarie Voegtli / CC-BY 2.0

Welche Reichweite-Analysetools, welche Cookies und Tracking-Mechanismen dürfen Website-Betreiber einsetzen? Wie soll das Einwilligungsbanner für Cookies aussehen? Wann ist eine Einwilligung von Nutzern gültig? Die deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben dazu kürzlich eine allgemein gehaltene Orientierungshilfe "für Anbieter von Telemedien" veröffentlicht .

Rechtsanwalt Carsten Ulbricht, der zu Datenschutzfragen berät, setzt nach Durchsicht der Orientierungshilfe auf die Einwilligung als Königsweg(öffnet im neuen Fenster) : "Die sichere Variante ist fraglos, Cookies von Targeting und -trackingwerkzeugen erst setzen zu lassen, wenn der Nutzer aktiv im Sinne eines Opt-in zugestimmt hat" . Doch viele Betreiber fürchten, keine Einwilligung zu bekommen, da eine Ablehnung ja nicht mit negativen Folgen verbunden sein darf. Sie hoffen daher, dass eine Interessenabwägung ohne Einwilligung weiterhin möglich ist.

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