Nutzertracking: Datenschützer fordern Einwilligung bei Google Analytics
Die deutschen Datenschutzbehörden erhöhen den Druck auf Webseitenbetreiber. Einfache Cookie-Banner bei der Nutzung von Tracking-Tools reichten nicht aus. Sie drohen mit "erheblich" mehr Datenschutzverfahren.

Mehrere deutsche Datenschutzbehörden warnen vor dem Einsatz von Tracking-Tools ohne die vorherige Einwilligung der Nutzer. "Wer Angebote einbindet, die wie zum Beispiel Google Analytics rechtlich zwingend eine Einwilligung erfordern, muss dafür sorgen, von seinen Websitenutzern eine datenschutzkonforme Einwilligung einzuholen", teilte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber am Donnerstag mit und fügte hinzu: "Dass dies nicht mit einfachen Informationen über sogenannte Cookie-Banner oder voraktivierte Kästchen bei Einwilligungserklärungen funktioniert, sollte hoffentlich mittlerweile jedem klar sein."
Die Landesdatenschutzbehörden von Berlin und Nordrhein-Westfalen veröffentlichten ebenfalls entsprechende Hinweise und verwiesen auf eine Orientierungshilfe, die die Datenschutzkonferenz im April dieses Jahres zu dem Thema erstellt hatte. Darin stellen die Aufsichtsbehörden klar, dass die bei vielen Cookie-Bannern gepflegte Praxis nicht reicht, das Setzen von Cookies mit einem Okay-Button zu verbinden und sich damit eine Einwilligung des Nutzers zu holen. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat wegen dieser Praxis bereits mehrere Medien abgemahnt.
Reichweitenerfassung zulässig
Als zulässig erachtet wird hingegen eine Reichweitenerfassung, bei der die Zahl der Besucher pro Seite, die Geräte und die Spracheinstellungen erhoben werden. Dies gelte auch dann, wenn ein Auftragsverarbeiter dies erledigt. "Ein Auftragsverarbeiter darf allerdings die Daten nicht zu eigenen Zwecken verwenden, wie es sich mittlerweile der Anbieter von Google Analytics vorbehält", teilte die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk mit.
Ihrer Ansicht nach berufen sich viele Webseitenbetreiber bei der Einbindung von Google Analytics "auf alte, durch fortlaufende Produktveränderungen längst überholte und zurückgezogene Veröffentlichungen". Das Produkt sei in den vergangenen Jahren so fortentwickelt worden, "dass es in der aktuellen Gestaltung keine Auftragsverarbeitung mehr darstellt".
Erheblich mehr Verfahren angedroht
Daher lägen ihrer Behörde bereits zahlreiche Beschwerden und Hinweise über die unzulässige Einbindung von Dritt-Inhalten vor. "Wir prüfen diese und haben bereits viele Verfahren gegen Unternehmen eingeleitet. Diese Zahl wird sich künftig noch erheblich erhöhen", sagte Smoltczyk und verwies darauf, dass die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) "für derartige Verstöße hohe Geldbußen androht".
Allerdings ist auch nach Inkrafttreten der DSGVO strittig, auf welcher Rechtsgrundlage Nutzerdaten an Drittanbieter wie Facebook oder Googles Werbenetzwerke weitergeleitet werden können. Hier berufen sich Medien auf das "berechtigte Interesse" der Datenverarbeiter, das nach Artikel 6, Abs. 1, Buchstabe f der DSGVO eine Verarbeitung personenbezogener Daten auch ohne Einwilligung zulässt. Vermutlich müssen am Ende die Gerichte klären, welche Einwilligungen auf Basis der DSGVO erforderlich sind.
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Die da wären "Hier haste ein Gutschein und jetzt lass dich tracken" ? Das ist sehr...
Das habe ich mir gedacht, und deswegen habe ich das erwähnt. Habe sich halt vor einiger...
Tut sie doch gar nicht. Die Datenschützer dreschen hier gerade auf die Industrie ein...
Dann hör auf Webseiten zu besuchen, wo du das musst. Und wenn andere dir folgen, dann...