Nach einem Datenleck bei der Autovermietung Buchbinder muss diese kein Bußgeld bezahlen. Juristen wundern sich über die Begründung der Datenschutzbehörde.
Nach Ansicht der Datenschutzkonferenz sind viele Cookie-Banner weiterhin unzulässig. Die Ablehnung von Cookies müsse genauso einfach wie die Zustimmung sein.
Mobilfunkprovider leiten die Vertragsdaten ihrer Kunden ohne Einwilligung an die Schufa weiter. Der Bundesdatenschutzbeauftragte will das nicht mehr hinnehmen.
Verbände können auch ohne Auftrag von Betroffenen gegen Datenschutzverstöße klagen. Ein EuGH-Gutachter hält eine solche deutsche Regelung für rechtens.
Update Auch ohne Einwilligung wollen Auskunfteien wie die Schufa die Vertragsdaten von Handynutzern speichern. Das halten Datenschützer für unzulässig.
Videotürklingeln können rechtlich einwandfrei sein. Aber nicht, wenn die Daten durch die Cloud wandern, wie das bei Amazon, Google und Co häufig der Fall ist.