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Datenschutz: Verbraucherschützer verklagen Telekom & Co

Telekom, Vodafone und Telefonica geben Positivdaten an Auskunfteien weiter. Was nicht schlimm klingt, kann zu Problemen führen und ist DSGVO -widrig.
/ Moritz Tremmel , dpa
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Logo der Telekom (Bild: Andreas Rentz/Getty Images)
Logo der Telekom Bild: Andreas Rentz/Getty Images

Die Verbraucherzentrale NRW hat nach eigenen Angaben Klagen gegen die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica Deutschland eingereicht. Die Verbraucherschützer warfen den Telekommunikationskonzernen am Donnerstag vor(öffnet im neuen Fenster) , sogenannte Positivdaten ihrer Kunden an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt zu haben, ohne hierfür eine Einwilligung der Betroffenen zu besitzen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW verstoßen sie damit gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und müssen dies unterlassen. Von den Unternehmen war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Als Positivdaten werden Informationen bezeichnet, die sich nicht um ausgebliebene Zahlungen oder sonstiges nicht vertragsgemäßes Verhalten drehen - sondern etwa darum, wann mit wem ein Vertrag geschlossen wurde. "Die Übermittlung von Positivdaten erscheint auf den ersten Blick vielleicht harmlos, doch jede Information über Verbraucher:innen kann von Unternehmen für spürbare Entscheidungen genutzt werden," egründete Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, das Vorgehen der Zentrale.

Eine Person, die mehrere Mobilfunkverträge habe oder diese häufig wechsele, gelte unter Umständen als weniger vertrauenswürdig und erhalte deswegen keinen Vertrag, auch wenn alle Rechnungen pünktlich bezahlt worden seien, erklärte Schuldzinski.

Klage folgt auf Abmahnung

"Wirtschaftsauskunfteien sammeln auch dann Informationen über Verbraucher:innen, wenn sie sich völlig korrekt und vertragskonform verhalten haben," kritisierte Schuldzinski. Der Schutz der betroffenen Verbraucher vor übermäßiger Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten wiege aber höher als die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen. "Ohne Einwilligung der Verbraucher:innen ist die Übermittlung von Positivdaten nicht zulässig," betonte Schuldzinski. Und auch mit einer Einwilligung müssten die Unternehemen transparente Informationen bereitstellen und die Möglichkeit geben, die Einwilligung zu verweigern, ohne Nachteile zu erhalten.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte nach eigenen Angaben die Anbieter Telefonica Deutschland, Deutsche Telekom und Vodafone zunächst erfolglos abgemahnt. Nun habe sie vor dem Landgericht München gegen Telefonica Deutschland geklagt, vor dem Landgericht Köln gegen die Deutsche Telekom und vor dem Landgericht Düsseldorf gegen Vodafone.


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