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Moritz Hennemann: Bundestag wählt neuen Datenschutzbeauftragten

Nach dem Amtsverzicht von Specht-Riemenschneider ist ihr Nachfolger zum Bundesdatenschutzbeauftragten gewählt worden.
/ Friedhelm Greis
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Der Freiburger Jura-Professor Moritz Hennemann ist neuer Bundesdatenschutzbeauftragter. (Bild: Universität Freiburg)
Der Freiburger Jura-Professor Moritz Hennemann ist neuer Bundesdatenschutzbeauftragter. Bild: Universität Freiburg

Der Freiburger Jura-Professor Moritz Hennemann ist neuer Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Der Bundestag hat den Juristen am 25. Juni 2026 zum Nachfolger von Louisa Specht-Riemenschneider gewählt, die das Amt aus gesundheitlichen Gründen abgegeben hatte. Für Hennemann haben laut Bundestag(öffnet im neuen Fenster) 391 Abgeordnete gestimmt, dagegen 122 Abgeordnete. Es gab 77 Enthaltungen. Für die Wahl erforderlich waren mindestens 316 Stimmen.

Anfang Juni 2026 hatten sich Union und SPD auf Hennemann verständigt. Als anerkannter Fachmann sei er "ein echter Gewinn für einen pragmatischen Datenschutz", teilte die SPD-Fraktion auf Anfrage von Golem mit. Er gelte "als einer der führenden deutschen Experten für europäisches und internationales Informations- und Datenrecht".

Nach Angaben der Universität Freiburg (öffnet im neuen Fenster) studierte der 1985 geborene Hennemann von 2004 bis 2009 Jura an den Universitäten Heidelberg und Krakau. Von 2009 bis 2011 absolvierte er ein Postgraduiertenstudium an der Universität Oxford und wurde 2011 von der Uni Freiburg mit einer Arbeit zum Thema Urheberrechtsdurchsetzung und Internet zum Dr. jur. promoviert. Seit Oktober 2023 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Zivilrecht mit Informationsrecht, Medienrecht, Internetrecht an der Uni Freiburg.

Kritische Einstellung zur DSGVO

Hennemann äußerte sich in den vergangenen Jahren in mehreren Fachbeiträgen kritisch zum Datenschutzrecht und zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Im Jahr 2020 schrieb er(öffnet im neuen Fenster) von "vielfältigen konstruktiven Schwächen der DSGVO". Die strikte Durchsetzung des europäischen Datenschutzes verschließe "den Markt für regulatorische Ideen" und sei nicht nur in diesem Sinne ein "Innovationshemmnis".

In einem Gastbeitrag für die FAZ(öffnet im neuen Fenster) (Paywall) begrüßte Hennemann zusammen mit dem Regensburger Jura-Professor Jürgen Kühling im November 2025 die Pläne der EU-Kommission, mit dem sogenannten digitalen Omnibus auch bestimmte Datenschutzregeln zu lockern. Zu lange sei die DSGVO als "heilige Kuh" behandelt worden. Die Autoren befürworten unter anderem eine Neudefinition des Personenbezugs von Daten, was eine einfachere Verarbeitung ermöglichen würde.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte übernimmt zum einen die Datenschutzaufsicht bei öffentlichen Stellen des Bundes sowie bei den Finanzbehörden. Zum anderen beaufsichtigt der BfDI die Einhaltung des Datenschutzes bei Unternehmen, die Telekommunikations- oder Postdienstleistungen erbringen oder unter das Sicherheitsüberprüfungsgesetz fallen. Im Bereich der Informationsfreiheit ist der BfDI für alle öffentlichen Stellen des Bundes zuständig.

Der oder die Bundesdatenschutzbeauftragte wird auf Vorschlag des Bundesinnenministers vom Bundestag gewählt, die Ernennung erfolgt durch den Bundespräsidenten. Specht-Riemenschneider will ihre Amtsgeschäfte nach eigenen Angaben(öffnet im neuen Fenster) bis Ende September 2026 weiterführen.


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