Datenschutzgutachten: Offenes Handelsregister mit EU-Recht unvereinbar

Ein von Familienunternehmern beauftragtes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass das neue Handelsregister abgeschaltet werden sollte. Dem Handelsblatt liegt das Kurzgutachten(öffnet im neuen Fenster) eines Professors für das Recht der Digitalisierung der Universität Augsburg vor und zitiert daraus. Demnach sei die unkontrollierte öffentliche Zugänglichmachung von sehr sensiblen personenbezogenen Daten mit EU-Datenschutzrecht nicht vereinbar.
Seit dem 1. August 2022 sind alle "Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente über das Gemeinsame Registerportal" aufgrund einer Anpassung an EU-Recht auf der Webseite Handelsregister.de ohne Registrierung und kostenfrei verfügbar . Zuvor haben Handelsregisterauszüge eine Gebühr gekostet und Interessierte mussten sich registrieren.
Aber in der neuen Version des Handelsregisters finden sich auch Ausweiskopien, Geburtsdaten und Privatadressen. Diese vermeintlichen Datenschutzverstöße untersucht das Gutachten: Die Veröffentlichung verstoße gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). So schreibt das Handelsblatt, dass laut dem Gutachten "die Ausgestaltung des Onlineportals gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit [verstößt], weil sich der Eingriff in die Grundrechte auf Privatheit und Datenschutz nicht auf das absolut Notwendige beschränke" .
Buschmann sieht Länder in der Pflicht
Bereits Anfang Oktober 2022 kündigte der zuständige Justizminister Marco Buschmann (FDP) an, dass die personenbezogenen Daten entfernt werden sollen . Das Handelsblatt berichtet, dass Buschmann die Länder in der Pflicht sehe, da diese die Plattform betreiben. So habe er bei der Justizministerkonferenz vom 10. November 2022 das Thema aktiv angesprochen - wie das Bundesjustizministerium (BMJ) der Zeitung sagt.
Aktivisten um die Gruppe Bund.dev haben das Handelsregister im Sommer 2022 gescrapt. Im Interview mit Golem.de erklärt die Hackerin Lilith Wittmann , warum sie dies getan haben. Auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) hat kritisiert , dass Teile der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Rahmen der Novelle nicht beachtet worden seien.



