DSGVO-Beschwerde eingelegt: Linkedin will Nutzerdaten lieber verkaufen als beauskunften
In den vergangenen Wochen hat es mehrere Berichte gegeben, die die Einschätzung von Kritikern über Microsofts Berufsnetzwerk(öffnet im neuen Fenster) zu bestätigen scheinen: "Wer Linkedin nutzt, hat die Kontrolle über sein digitales Leben eh verloren." Doch was passiert mit Linkedin-Nutzern, die die Kontrolle über die dort gespeicherten Profildaten per DSGVO-Anfrage erlangen wollen? Die Plattform will die Daten den Nutzern lieber verkaufen, anstatt sie kostenlos herauszugeben.
Die österreichische Datenschutzorganisation Noyb von Max Schrems berichtet über den entsprechenden Fall eines Linkedin-Nutzers(öffnet im neuen Fenster). Dieser wollte herausfinden, welche anderen Nutzer in der Vergangenheit sein Profil besucht haben. Linkedin bietet diese Funktion für die kostenpflichtige Premiummitgliedschaft(öffnet im neuen Fenster) an. Diese soll knapp 30 Euro im Monat kosten.
Wie weit geht der Auskunftsanspruch nach Artikel 15?
Der Nutzer wollte die Daten hingegen über eine Auskunftsanfrage nach Artikel 15 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)(öffnet im neuen Fenster) erhalten. Darin heißt es in Nummer 3: "Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung."
Laut Noyb verweigerte Linkedin jedoch die Auskunft über die Profilbesuche. Die Plattform teilte laut der inzwischen eingereichten Datenschutzbeschwerde(öffnet im neuen Fenster) (PDF) mit, dem Nutzer nur seine eigenen personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen und nicht diejenigen anderer Nutzer.
Linkedin sieht Rechte anderer Nutzer beeinträchtigt
Der DSGVO zufolge darf das Recht auf Erhalt einer Kopie "die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen". Daher müsse Linkedin nur solche Nutzer nennen, die in ihren Einstellungen zugestimmt hätten, als Profilbesucher angezeigt zu werden, schreibt Noyb und fügt einschränkend hinzu: "Würden diese Rechte und Freiheiten einer Auskunftserteilung im Wege stehen, wäre freilich auch die Beauskunftung im Rahmen einer Premiummitgliedschaft unzulässig."
Der Datenschutzjurist Martin Baumann von Noyb kritisiert dieses Vorgehen: "Es ist absurd, dass Unternehmen das Thema Datenschutz gerade dann für sich entdecken, wenn sie Daten verkaufen wollen. Etwa, wenn Linkedin keinerlei Probleme hat, gewisse Daten gegen Geld herauszugeben – aber plötzlich um die Privatsphäre anderer Personen besorgt ist, wenn man das kostenfreie Auskunftsrecht geltend macht."
Der Weigerung könnten demnach nur monetäre Interessen von Linkedin zugrunde liegen, "während die Rechte und Freiheiten anderer natürlicher Personen lediglich vorgeschoben werden".
Noyb will mit der Beschwerde nicht nur die Freigabe der Daten erreichen, sondern beantragt bei der österreichischen Datenschutzbehörde "eine wirksame, angemessene und abschreckende Geldstrafe" gegen Linkedin zu verhängen.
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