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Datenschutz:
GPS-Ortung in Firmenwagen meist unzulässig

Manche Firmen statten ihre Dienstwagen mit GPS -Sendern aus, einige machen das sogar mit Diensthandys. Wann Mitarbeiter gegen solche Überwachung vorgehen können.
/ Harald Büring
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Wenn ein Arbeitgeber immer wissen will, wo die Mitarbeiter gerade sind, sollte er dafür lieber gute Gründe haben. (Bild: Pixabay)
Wenn ein Arbeitgeber immer wissen will, wo die Mitarbeiter gerade sind, sollte er dafür lieber gute Gründe haben. Bild: Pixabay

Unternehmen versuchen auf alle möglichen Arten, die Arbeit ihrer Mitarbeiter zu kontrollieren – unter anderem durch GPS-Überwachung der Fahrzeuge, insbesondere des Firmenwagens. So ging etwa ein Arbeitgeber im Kanalbau(öffnet im neuen Fenster) so weit, seine Fahrer zu orten, sobald sie mehr als 60 Sekunden angehalten hatten. Mitarbeiter müssen sich das nicht gefallen lassen – die Gerichte sind meist auf ihrer Seite.

Im Fall der Kanalarbeiter wurden die ermittelten Standorte erfasst und auf einer Tourenkarte mit einem roten Punkt markiert. Bei der Überprüfung durch die Landesdatenschutzbeauftragte kam heraus, dass das Unternehmen damit lückenlose Bewegungsprofile erstellte, um zu überprüfen, ob die Mitarbeiter private Spritztouren unternommen haben. Das Unternehmen entfernte die GPS-Tracker, nachdem die Datenschutzaufsichtsbehörde ein Bußgeld verhängt hatte.

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