Ab dem 25. Mai 2018 gilt europaweit ein neues Datenschutzgesetz, das für Unternehmen neue rechtliche Verpflichtungen schafft. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt, wie Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgehen müssen.

Nach einem Datenleck bei der Autovermietung Buchbinder muss diese kein Bußgeld bezahlen. Juristen wundern sich über die Begründung der Datenschutzbehörde.

Das Nextcloud-Projekt will seinen Nutzern mehr Freiheiten bieten als bei der proprietären Konkurrenz. Ein Datenexport soll das nun zeigen.

Bei der Verleihung der Big Brother Awards erhielten dieses Jahr Klarna und Lieferando den Negativpreis. Auch mehrere Behörden wurden "geehrt".

Erstaunlich schnell hat sich die EU auf ein Gesetz für digitale Dienste geeinigt. Doch wichtige Aspekte im Internetrecht sind weiter ungeklärt.
Eine Analyse von Friedhelm Greis

Überlasten, behindern oder vernebeln: Sogenannte Dark Patterns verleiten Nutzer im Netz dazu, ungewollt ihre Daten preiszugeben.
Von Christiane Schulzki-Haddouti

Statt auf Teams oder Google setzt eine Grundschule in NRW beim Homeschooling auf einen selbst angepassten Matrix-Client. Die Mühe lohnt sich.
Ein Interview von Moritz Tremmel

Bessere Technologien statt alter Antworten: Auch im sensiblen Gesundheitsbereich können ausgedruckte Patientenakten nicht den Weg weisen.
Ein IMHO von Peter Steinlechner

Es gibt zwar keinen wirklichen Anlass, um plötzlich von Whatsapp zu Signal oder Threema zu wechseln. Doch der Denkzettel für Facebook ist wichtig.
Ein IMHO von Friedhelm Greis

Anstatt sich ernsthaft mit den Argumenten der Kritiker zur EU-Urheberrechtsreform auseinanderzusetzen, bezeichnet die CDU sie als Bots oder gekaufte Demonstranten. Sie sollte den "Irrsinn" beenden und die Europawahlen nicht fürchten.
Ein IMHO von Friedhelm Greis

Statt auf Teams oder Google setzt eine Grundschule in NRW beim Homeschooling auf einen selbst angepassten Matrix-Client. Die Mühe lohnt sich.
Ein Interview von Moritz Tremmel

Trotz großer Kritik baut Clearview AI unverdrossen seine Datenbank zur Gesichtserkennung aus. 100 Milliarden Aufnahmen könnten gespeichert werden.

Wer Schriftarten von Google-Servern ohne Zustimmung einbindet, verstößt gegen die DSGVO. Die Gerichtsentscheidung betrifft aber auch andere CDNs.

Nach den Sommerferien soll nach dem Willen des Datenschutzbeauftragten kein Microsoft 365 mehr an baden-württembergischen Schulen eingesetzt werden.

Wer Schriftarten von Google-Servern ohne Zustimmung einbindet, verstößt gegen die DSGVO. Die Gerichtsentscheidung betrifft aber auch andere CDNs.

Statt auf Teams oder Google setzt eine Grundschule in NRW beim Homeschooling auf einen selbst angepassten Matrix-Client. Die Mühe lohnt sich.
Ein Interview von Moritz Tremmel