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Pimeyes: Klage gegen Hamburger Datenschutzbehörde

Die Hamburger Datenschutzbehörde hat bei Gesichtserkennungs-Anbieter Pimeyes zwar DSGVO-Verstöße festgestellt, aber nichts unternommen.
/ Mike Faust
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Die Gesichtssuchmaschine Pimeyes hat bereits Milliarden von Bildern gesammelt. (Bild: Pexels / cottonbro studio)
Die Gesichtssuchmaschine Pimeyes hat bereits Milliarden von Bildern gesammelt. Bild: Pexels / cottonbro studio

Die österreichische und auf die Durchsetzung von Datenschutzgesetzen spezialisierte NGO Noyb hat am 30. April 2026 eine Klage gegen die Hamburger Datenschutzbehörde eingereicht. Der zugehörigen Mitteilung zufolge(öffnet im neuen Fenster) wird der Behörde vorgeworfen, gegen die Praktiken der Gesichtssuchmaschine Pimeyes untätig geblieben zu sein.

Zu den Hintergründen heißt es, dass bereits im Juli 2020 eine Beschwerde gegen Pimeyes eingereicht wurde. Das Unternehmen soll zu der Zeit bereits Milliarden an Bildern gesammelt und für seine Gesichtssuchmaschine verwendet haben. Auf der Webseite von Pimeyes hat jeder die Möglichkeit, andere Menschen zu identifizieren, indem ein Bild von der Person hochgeladen wird.

Die Technologie dahinter basiere auf der Auswertung biometrischer Daten und unterliege damit den Regeln der DSGVO, so Noyb. Das US-Unternehmen Clearview, mit dem auch das Bundeskriminalamt (BKA) zusammenarbeiten können soll, wurde wegen ähnlicher Vergehen schon mehrfach zu Strafen verurteilt.

Datenschutzbehörde kann auch gegen Verantwortliche in Drittstaaten vorgehen

Bei Pimeyes ließ die Hamburger Datenschutzbehörde den Kläger allerdings fünf Jahre lang warten und entschied, dass das Unternehmen zwar rechtswidrig agiere und es Auskunfts- und Löschanfragen hätte beantworten müssen. Da das Unternehmen seinen Hauptsitz aber in Dubai habe und nicht auf Anfragen reagiere, müsse die Behörde außer dem Versand eines Informationsschreibens nicht tätig werden, so die Antwort an den Kläger.

Laut Noyb war Pimeyes nach eigenen Angaben in den Jahren des laufenden Verfahrens bereits in Polen, den Seychellen und Belize ansässig. Eine Überprüfung der Richtigkeit der Angaben des Unternehmens soll von der Datenschutzbehörde nicht vorgenommen worden sein.

Noyb ist der Ansicht, dass ein Vorgehen der Hamburger Datenschutzbehörde auch gegen Verantwortliche aus Drittstaaten möglich ist, zum Beispiel, indem Gelder in Europa eingefroren werden oder Dienstleister von Pimeyes zur Datenlöschung verpflichtet werden. Mit der nun eingereichten Klage hofft man, die Behörde dazu zu bringen, erneut tätig zu werden.

Noyb hatte in der Vergangenheit bereits unter anderem mit einer Beschwerde gegen Netflix bei der niederländischen Datenschutzbehörde(öffnet im neuen Fenster) Erfolg.


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