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Streit um KI-Synchronisationen: Sprecherverband plant Datenschutzbeschwerde gegen Netflix

Viele Synchronsprecher wollen einen unkontrollierten KI-Einsatz durch Netflix verhindern. Dabei soll eine Datenschutzbeschwerde helfen.
/ Ingo Pakalski
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Netflix muss sich auf eine Datenschutzbeschwerde einstellen. (Bild: Justin Sullivan/Getty Images)
Netflix muss sich auf eine Datenschutzbeschwerde einstellen. Bild: Justin Sullivan/Getty Images
Inhalt
  1. Streit um KI-Synchronisationen: Sprecherverband plant Datenschutzbeschwerde gegen Netflix
  2. Uneinigkeit bei den Synchronsprechern

Der Sprecherverband VDS möchte sich im Streit mit Netflix nicht geschlagen geben und bereitet nach eigenen Angaben eine Datenschutzbeschwerde an die zuständigen Aufsichtsbehörden vor. Dem Verband geht es darum, Synchronsprecher davor zu schützen, dass Netflix die Stimmen der Sprecher mittels KI nutzen kann.

Der VDS hat die Rechtsanwaltssozietät Spirit Legal damit beauftragt, eine Datenschutzbeschwerde gegen Netflix aufzusetzen und diese an die zuständigen Datenschutzbehörden zu übermitteln. "Der VDS bleibt bei seiner Auffassung, dass die aktuellen Regelungen den Schutz der Sprecherinnen und Sprecher nicht ausreichend gewährleisten", erklärte Anna-Sophia Lumpe, Vorsitzende des VDS, auf Nachfrage von Golem.

"Netflix lässt Stimmaufnahmen in KI-Modelle einfließen. Diese Aufnahmen erlauben die eindeutige Wiedererkennung und synthetische Reproduktion der Sprecher*in; sie sind damit biometrische Daten und besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO", erklärte dazu David Wagner, Rechtsanwalt bei Spirit Legal.

Kritik an der Netflix-Regelung

"Hierfür braucht Netflix eine Einwilligung. Die vorliegende Einwilligung erfolgt aber weder freiwillig noch informiert", bemängelt Wagner. Es sei keine freiwillige Entscheidung, weil eine Ablehnung bedeuten kann, dass die Rolle mit anderen Sprechern besetzt wird, wird das Dilemma der Sprecher beschrieben.

Zudem könnten diese keine informierte Entscheidung treffen, "weil Netflix nicht vorab offenlegt, welche Zwecke mit dem KI-Training verfolgt werden. Gemeinplätze in der Datenschutzinformation genügen dem Maßstab des Art. 13 DSGVO nicht", kritisiert Wagner das Verhalten von Netflix. Mit der Beschwerde soll erreicht werden, dass eine "neutrale Stelle die Vereinbarung juristisch prüfen" kann, heißt es vom VDS(öffnet im neuen Fenster).


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