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NIS-2-Richtlinie: Zentrale Anlaufstelle für Cybervorfälle geplant

Firmen sollen in der EU künftig Sicherheitsvorfälle nur noch bei einer Behörde melden müssen. Das soll den Berichtsaufwand verringern.
/ Friedhelm Greis
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Die EU will die Berichtspflichten bei Cybervorfällen vereinfachen. (Bild: Yves Herman/Reuters)
Die EU will die Berichtspflichten bei Cybervorfällen vereinfachen. Bild: Yves Herman/Reuters

Die EU-Kommission plant die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Sicherheitsvorfälle. Das geht aus dem Entwurf(öffnet im neuen Fenster) (PDF) für eine Überarbeitung der digitalen Gesetzgebung hervor, auch als digitaler Omnibus bezeichnet.

Demnach soll die EU-Cybersicherheitsagentur Enisa eine zentrale Meldeplattform aufbauen. Damit könnten Firmen alle Verpflichtungen zur Meldung von Vorfällen erfüllen.

Der Mitteilung vom 19. November 2025 zufolge(öffnet im neuen Fenster) müssen Firmen derzeit Sicherheitsvorfälle nach mehreren Gesetzen melden. Dazu gehören die NIS-2-Richtlinie, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Gesetz über digitale Betriebsstabilität (Dora). Die geplante Schnittstelle werde "mit robusten Sicherheitsvorkehrungen entwickelt und umfassenden Tests unterzogen, um ihre Zuverlässigkeit und Wirksamkeit zu gewährleisten" .

Der IT-Branchenverband Bitkom begrüßte die Pläne grundsätzlich. Die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle "erfordert jedoch eine Harmonisierung der Meldepflichten und -fristen zwischen den einzelnen Gesetzgebungen, damit Unternehmen tatsächlich entlastet werden" , hieß es in einer Mitteilung(öffnet im neuen Fenster) .


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