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Sexualisierte Inhalte: Irische Datenschützer untersuchen X

Mit der Erstellung sexualisierter KI-Bilder könnte Elon Musks Plattform X nicht nur gegen den DSA , sondern auch die DSGVO verstoßen haben.
/ Friedhelm Greis
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Die Bildfunktion von Grok wird nun auch von Datenschützern überprüft. (Bild: Dado Ruvic/Reuters)
Die Bildfunktion von Grok wird nun auch von Datenschützern überprüft. Bild: Dado Ruvic/Reuters

Innerhalb der EU geht eine weitere Aufsichtsbehörde gegen Elon Musks Plattform X wegen der Erstellung sexualisierter Inhalte vor. Die irische Datenschutzbehörde DPC startete nach eigenen Angaben vom 17. Februar 2026(öffnet im neuen Fenster) eine Untersuchung gegen das US-Unternehmen. Dabei soll überprüft werden, ob X gegen mehrere Artikel der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen hat.

Der Mitteilung zufolge betrifft die Untersuchung "die offensichtliche Erstellung und Veröffentlichung potenziell schädlicher, nicht einvernehmlicher intimer und/oder sexualisierter Bilder auf der X-Plattform" . Diese Bilder hätten personenbezogene Daten von Personen aus der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) enthalten, darunter auch von Kindern. Der von Musks Unternehmen xAI entwickelte Chatbot Grok kann aus Fotos echter Personen ohne deren Zustimmung anzügliche Bilder generieren . Davon waren auch Personen aus der EU betroffen.

Die DPC will überprüfen, ob X bei der Nutzung der Bildgenerierung durch Grok seinen Datenschutzverpflichtungen nachgekommen ist. Das betreffe unter anderem die Grundsätze der Datenverarbeitung nach Artikel 5 sowie die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung nach Artikel 6. Ebenso würden die technische Ausgestaltung des Angebots sowie Frage überprüft, ob X eine Datenschutzfolgenabschätzung vorgenommen habe, so die Behörde.

Kommission prüft Verstoß gegen DSA

Bereits am 26. Januar 2026 leitete die EU-Kommission ein Verfahren gegen X wegen der sexualisierten Bilder ein . Dabei geht es um Verstöße gegen das Digitale-Dienste-Gesetz (Digital Services Act/Act), das den Umgang mit illegalen Inhalten regelt. Die Kommission will überprüfen, ob X die mit der Grok-Funktion "verbundenen Risiken angemessen bewertet und minimiert hat" .

Weiter teilte die Kommission mit(öffnet im neuen Fenster) : "Diese Risiken scheinen sich nun realisiert zu haben und setzen Bürgerinnen und Bürger in der EU ernsthaften Gefahren aus."


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