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Streaming: Netflix' Vertrag für Synchronsprecher teilweise rechtswidrig

Der Streit zwischen Netflix und deutschen Synchronsprechern geht weiter: Ein Gutachten bezeichnet den Vertrag als teilweise rechtswidrig.
/ Tobias Költzsch
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Der Streit zwischen deutschen Synchronsprechern und Netflix geht weiter. (Bild: Mario Tama/Getty Images)
Der Streit zwischen deutschen Synchronsprechern und Netflix geht weiter. Bild: Mario Tama/Getty Images

Einem Rechtsgutachten zufolge ist Netflix' Vertrag für deutsche Synchronsprecher in zentralen Punkten unwirksam oder rechtswidrig. Das berichtet der Verband Deutscher Sprecher:innen(öffnet im neuen Fenster) (VDS), ein Interessenverband von Synchronsprechern in Deutschland. Das Gutachten wurde von der Rechtsanwaltssozietät Spirit Legal im Namen des VDS erstellt.

Hintergrund ist ein Streit zwischen dem weltgrößten Streaminganbieter und deutschen Synchronsprechern. Zahlreiche Sprecher hatten sich geweigert, den Netflix-Vertrag zu unterzeichnen, da er unter anderem einen Passus enthält, wonach die Sprecher ihre Aufnahmen kostenlos für KI-Training zur Verfügung stellen.

Zum einen stört es die Kreativen, dass dies nicht vergütet wird. Zum anderen besteht in der Schauspielbranche schon länger die Angst, dass Stimmen mittels KI 1:1 imitiert werden können.

Verschiedene Klauseln sind laut Juristen problematisch

Das Gutachten stellt fest, dass die Klausel zum KI-Training keine klare Nutzungsart definiert und somit urheberrechtlich unwirksam sei. Die Zustimmungsvorbehalte für Stimmklone seien in der Praxis aufgrund einer sie aushöhlenden Generalklausel kein Schutz.

Außerdem genügt die im Vertrag implementierte Einwilligung in die Datenverarbeitung der Kanzlei zufolge nicht den Anforderungen der DSGVO. Demnach können Sprecher nur alles ablehnen oder annehmen und nicht einzelne Punkte auswählen. Zudem können die ins KI-System eingespeisten Stimmaufnahmen nachträglich wohl nicht mehr gelöscht werden, was dem Widerrufsrecht der DSGVO widerspricht.

Darüber hinaus sollen mehrere Klauseln des Vertrags einer AGB-Kontrolle nicht standgehalten haben. Entsprechend wird im Gutachten davon abgeraten, den Vertrag zu unterschreiben. Sprecher, die das dennoch tun, müssen die Unwirksamkeit der betroffenen Klauseln einzeln vor Gericht erstreiten – gegen das mit reichlich Kapital ausgestattete Unternehmen Netflix.


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