Staatsmodernisierung: Koalition will Datenschutzbeauftragte loswerden

Die Bundesregierung plant umfassende Änderungen bei der Kontrolle von Datenschutzvorgaben. Das geht aus dem Protokoll(öffnet im neuen Fenster) (PDF) einer Besprechung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mit den Regierungschefs der Länder vom 4. Dezember 2025 hervor. Demnach könnten sowohl die Datenschutzbeauftragten in Betrieben als auch in Bundesländern künftig wegfallen.
In dem 55-seitigen Dokument geht es generell um den Abbau bürokratischer Vorschriften in Deutschland, was als "föderale Modernisierungsagenda" bezeichnet wird. Die aufgeführten 237 Punkte seien "Ergebnis eines umfassenden Beratungsprozesses in gemeinsamen Arbeitsgruppen zu den einzelnen Bereichen" .
Keine Pflicht für Datenschutzbeauftragte
Laut Punkt 160 wird der Bund bis zum 31. Dezember 2026 eine Aufhebung von Paragraf 38 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)(öffnet im neuen Fenster) einbringen und damit die Pflicht zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten im nicht-öffentlichen Bereich auf die Regelung in Artikel 37 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)(öffnet im neuen Fenster) beschränken.
Das bedeutet, dass betriebliche Datenschutzbeauftragte nur noch in bestimmten Fällen ernannt werden müssen. Aktuell ist dies vorgeschrieben (g+), wenn Unternehmen "in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen" .
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) kritisierte die Pläne scharf. "Damit würde Deutschland eine zentrale Errungenschaft praxistauglicher Datenschutz-Compliance zurückbauen" , hieß es in einer Mitteilung(öffnet im neuen Fenster) . Für Unternehmen, vor allem kleine und mittlere (KMU) seien mit der Streichung jedoch "keinerlei Vorteile" verbunden. "Im Gegenteil: Die Pflichten nach dem Datenschutzrecht bleiben unverändert, aber die Zuständigkeit geht allein auf die Geschäftsführung über" , schreibt der BvD.
Die Abschaffung entlaste den Mittelstand daher nicht. "Sie verlagert allein die Kosten als Aufwand auf die Geschäftsführung und schafft Arbeit für rechtsanwaltliche Beratung" , heißt es weiter. Sinnvoller sei, "das Datenschutzrecht dadurch handhabbarer zu machen, indem doppelte Dokumentationspflichten, Hinweis- und Meldepflichten und Organisationspflichten auf das Wesentliche reduziert und nicht 'durch die Absicherung der Absicherung' unnötige Aufwände auslösen" .
Bündelung von Kompetenzen
In Punkt 158 haben sich Bund und Länder generell darauf verständigt, die Datenschutzaufsicht zu reformieren. Dazu gehöre gegebenenfalls die Neujustierung der Aufgabenverteilung im Föderalstaat. "Ziel ist die Sicherstellung der einheitlichen Rechtsauslegung und -anwendung sowie Erhöhung der Effizienz im Zusammenspiel der Aufsichtsbehörden" , heißt es weiter. Dazu könnten Kompetenzen bei der Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) oder den Datenschutzbeauftragten der Länder gebündelt werden. Abschließend heißt es in dem Punkt: "Der Bund prüft die Aufhebung der Pflicht zur Bestellung eines Landesdatenschutzbeauftragten."
Nach Einschätzung des Verfassungsrechtlers Jonas Botta verstößt eine solche Aufhebung gegen das Grundgesetz. Für die Kontrolle staatlicher Datenverarbeitung sei eine Abschaffung der Landesbehörden verfassungsrechtlich nicht haltbar, sagt Botta Heise.de(öffnet im neuen Fenster) und fügte hinzu: "Für den öffentlichen Bereich hat bereits das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil aus dem Jahre 1983 die Bedeutung der unabhängigen Aufsicht unterstrichen."
Diese Aufsicht muss laut Botta der föderalen Ordnung entsprechen. Eine Bundesbehörde wie die BfDI dürfe nicht einfach Landesbehörden kontrollieren, da dies in die "ureigenste Eigenstaatlichkeit der Länder" eingriffe. Eine solche Änderung sei ohne eine Änderung des Grundgesetzes nicht zulässig.
Die Bündelung der Kompetenzen, beispielsweise für bestimmte Branchen oder Unternehmen, sieht Botta hingegen weniger kritisch. Allerdings müsse die von der DSGVO geforderte "völlige Unabhängigkeit" der Aufsicht gewahrt bleiben. "Wenn man jetzt einfach nur Personal einsparen will, dann ist, glaube ich, das Vorgehen falsch" , sagt Botta.
Entsprechende Überlegungen, wie eine sogenannte One-Stop-Lösung, sind zudem nicht neu. Bereits im Jahr 2020 hatten die Wirtschaftsminister der Länder solche Pläne diskutiert . Dazu wurden zwei Lösungen vorgeschlagen: Zum einen könnten die Länder die Aufsicht über die Unternehmen an den Bund abgeben, zum anderen könnte eine gemeinsame Einrichtung der Länder über einen Staatsvertrag geschaffen werden.



