Zum Hauptinhalt Zur Navigation Zur Suche

Vorratsdatenspeicherung: Bundesdatenschutzbeauftragte hält Regierungspläne für unzulässig

Louisa Specht-Riemenschneider warnt eindringlich vor neuen Überwachungsbefugnissen für die Behörden.
/ Friedhelm Greis
10 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Specht-Riemenschneider kritisiert die Pläne der Bundesregierung. (Bild: Bundespressekonferenz/Screenshot: Golem)
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Specht-Riemenschneider kritisiert die Pläne der Bundesregierung. Bild: Bundespressekonferenz/Screenshot: Golem

Nach Ansicht der Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider verstößt die geplante dreimonatige Speicherung von IP-Adressen gegen rechtliche Vorgaben. Der zeitliche Korridor, den der Europäische Gerichtshof (EuGH) für eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung gegeben habe, sei "extrem schmal", sagte Specht-Riemenschneider bei der Vorstellung ihres Jahresberichts 2025(öffnet im neuen Fenster) am 6. Mai 2026 in Berlin.

Die Juristin verwies darauf, dass dem EuGH zufolge eine IP-Adressspeicherung "nur für den absolut erforderlichen Zeitraum" erfolgen dürfe. "Um diesen erforderlichen Zeitraum zu bestimmen, ist es doch notwendig, aufzuzeigen, bis zu welchem Zeitpunkt die Ermittlungswahrscheinlichkeit steigt und ab welchem Zeitpunkt dann eben nicht mehr. Da muss ich Evidenz hinterlegen. Ansonsten hat so eine Vorratsdatenspeicherung eine relativ geringe Halbwertszeit und wird vom Bundesverfassungsgericht gekippt", sagte die Bundesdatenschutzbeauftragte.

Die Bundesregierung startete vor wenigen Wochen einen dritten Anlauf für die anlasslose und massenhafte Speicherung von Verbindungsdaten. Anbieter von Internetzugangsdiensten sollen künftig per Gesetz verpflichtet werden, IP-Adressen sowie Portnummern und weitere Verkehrsdaten für drei Monate zu speichern.

Warnung vor zu viel Überwachung

In einem Urteil vom April 2024, auf das sich Specht-Riemenschneider bezog, hielt der EuGH fest, dass eine Regelung "eine auf das absolut Notwendige begrenzte Dauer der Speicherung vorsehen" soll.

In diesem Zusammenhang warnte die Bundesdatenschutzbeauftragte, die ihr Amt aus gesundheitlichen Gründen niederlegen will, vor den Gefahren durch eine Ausweitung der Überwachungsbefugnisse. Das Problem sei, dass "die Breite und die Intensität" der Befugnisse zunehme.

Das Gefühl der Bürger, überwacht und beobachtet zu werden, könne dazu führen, dass Menschen ihr Verhalten anpassen. "Und das kann doch in einer Demokratie, in einer pluralistischen Gesellschaft, in der wir alle leben wollen, kann das doch nicht das Ziel sein", warnte sie.

Kritik an Plänen zur BND-Kontrolle

Darüber hinaus kritisierte sie die Pläne der Bundesregierung(öffnet im neuen Fenster), der Bundesdatenschutzbeauftragten die Kontrolle der Nachrichtendienste zu entziehen. Das sei "großer Quatsch".

Die Behörde sei die einzige, "die den vollständigen Überblick über alle Nachrichtendienste und Bundespolizeien und die dort stattfindenden Datenverarbeitung hat". Das sei elementar, um abschätzen zu können, wie die Bürger insgesamt von staatlicher Überwachung betroffen seien.

Wer auf der einen Seite nachrichtendienstliche und polizeiliche Befugnisse ausbauen wolle und gleichzeitig die Kontrolle von Nachrichtendiensten und Polizeien zumindest in der Anfangsphase einschränke, schaffe "eine gefährliche Schieflage zulasten der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land und damit auch zulasten unseres Rechtsstaats".

Positiv bewertete Specht-Riemenschneider hingegen die Pläne der Regierung, die EUDI-Wallet künftig auch zur Altersverifikation zu nutzen. Sie sehe darin eine Chance, über eine datensparsame Verifikation über die EUDI-Wallet auf biometrische Verfahren wie einen Gesichtserfassung zu verzichten. KI-gestützte Verfahren, wie sie kürzlich von Facebook oder Instagram angekündigt wurden, sind laut Specht-Riemenschneider "datenschutzrechtlich ganz, ganz kritisch zu bewerten".

Generell sei Datenschutz "nicht der Gegner von Innovation", sagte sie in ihrem Eingangsstatement und fügte hinzu: "Der Gegner von Innovation ist Rechtsunsicherheit. Gesetzgeber und Aufsicht sollten deshalb aus meiner Perspektive einen Fokus darauf legen, diese Rechtsunsicherheit zu minimieren, statt sich in ziellosen Deregulierungsdebatten zu verlieren."

Nachfolge weiter offen

Mit Blick auf die geplanten Änderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch den sogenannten digitalen Omnibus sagte sie: "Mir geht das alles in die falsche Richtung." Alles, was wichtig sei im Datenschutzrecht, "steht nicht im Omnibus". Sie forderte stattdessen eine Vereinheitlichung von Rechtsakten, die die Verarbeitung von Daten betreffen.

Bislang steht noch nicht fest, wer die Nachfolge von Specht-Riemenschneider antreten soll. "Die Suche nach einer Nachfolge für mein Amt ist derzeit im Gang", sagte sie lediglich. Bis die Nachfolge feststehe, wolle sie ihr Amt weiterführen, aber weniger Termine wahrnehmen.

Specht-Riemenschneider wurde im Mai 2024 vom Bundestag gewählt und trat im September 2024 ihr Amt an. Ihre reguläre Amtszeit hätte fünf Jahre gedauert.


Relevante Themen