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Fingerabdrücke und Gesichtsbilder: USA wollen Zugriff auf Millionen europäischer Polizeidaten

Die USA fordern direkten Zugriff auf europäische Polizeidatenbanken mit Biometriedaten – nicht nur von Reisenden. Die EU-Kommission soll verhandeln.
/ Matthias Monroy
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Die USA wollen Zugriff auf Biometriedaten. Betroffen wären alle Personen, deren Daten im Zuständigkeitsbereich von Grenz- und Polizeibehörden der USA verarbeitet werden (Bild: Samitinjay V from Pixabay)
Die USA wollen Zugriff auf Biometriedaten. Betroffen wären alle Personen, deren Daten im Zuständigkeitsbereich von Grenz- und Polizeibehörden der USA verarbeitet werden Bild: Samitinjay V from Pixabay / Pixabay License

Die US-Regierung verlangt von allen Teilnehmern ihres Visa-Waiver-Programms den Abschluss einer Enhanced Border Security Partnership. Das Programm ermöglicht Bürgern aus derzeit mehr als 40 Ländern, darunter 24 der 27 EU-Mitgliedstaaten, eine visafreie Einreise in die USA für bis zu 90 Tage. Künftig soll diese Erleichterung jedoch an weitreichende neue Bedingungen geknüpft werden: Die USA fordern direkten Zugriff auf nationale Polizeidatenbanken mit biometrischen Informationen wie Fingerabdrücken und Gesichtsbildern.

Betroffen wären nicht nur Reisende, sondern grundsätzlich alle Personen, deren Daten im Zuständigkeitsbereich von Grenz- und Polizeibehörden der USA verarbeitet werden – von Passkontrollen bis hin zu Abschiebungs- und Aufenthaltsbeendigungsverfahren. Weigern sich Staaten, diese "Grenzpartnerschaft" einzugehen, sollen sie aus dem Visa-Waiver(öffnet im neuen Fenster)-Programm ausgeschlossen werden.

Da es sich bei der Enhanced Border Security Partnership(öffnet im neuen Fenster) (EBSP) formal um eine neue Bedingung des Visumsregimes handelt, sehen die EU-Institutionen die Zuständigkeit bei der Europäischen Kommission. Kurz vor Weihnachten 2025 erteilten ihr die Mitgliedstaaten im Rat das Mandat(öffnet im neuen Fenster), mit den USA über ein EU-weites Rahmenabkommen zu verhandeln.

Es soll Grundlinien für die US-Datenabfrage festlegen, während die konkreten technischen, rechtlichen und organisatorischen Details anschließend in bilateralen Umsetzungsabkommen mit den USA und einzelnen Mitgliedstaaten geregelt werden müssten. Wie das mit EU-Datenschutzrecht in Einklang zu bringen ist, ist noch unklar.

Direkter Datenzugang ist ein Novum

Die Forderung der USA ist in dieser Form beispiellos. Selbst innerhalb der Europäischen Union existiert kein System, das Polizeien anderer Mitgliedstaaten einen unmittelbaren Zugriff auf nationale Datenbanken erlaubt.

Der Austausch vertraulicher Informationen erfolgt bislang nach dem sogenannten Treffer/Kein-Treffer-Prinzip: Zunächst wird lediglich abgefragt, ob ein Datensatz vorhanden ist; erst danach kann unter engen rechtlichen Voraussetzungen eine Übermittlung beantragt werden. Dieses Verfahren gilt etwa im Rahmen des Prüm-Vertrags(öffnet im neuen Fenster), der bislang Fingerabdrücke und DNA-Profile umfasst und derzeit auch auf Gesichtsbilder ausgeweitet wird.

Die EBSP würde dieses Prinzip grundlegend verändern. Demnach sollen US-Behörden automatisierten Zugriff auf biometrische Daten sowie auf polizeiliche Informationen zur Migrations- und Kriminalhistorie erhalten. In Deutschland allein könnten davon Gesichtsbilder von fast 6 Millionen Menschen sowie Fingerabdrücke in ähnlicher Größenordnung betroffen sein, die im polizeilichen Informationssystem Inpol gespeichert sind.

Dabei handelt es sich nicht ausschließlich um Strafverfolgungsdaten von polizeilichen Verdächtigen. Etwa die Hälfte der erfassten Personen sind erkennungsdienstlich behandelte Asylsuchende oder ausreisepflichtige Personen.

Datenschutzrechtliche Hürden

Bislang schloss nach öffentlich bestätigten Informationen bereits Bahrain ein solches Abkommen ab. Laut Angaben des US-Heimatschutzministeriums umfasst es den "automatisierten" Austausch biometrischer Daten zur Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität sowie Drogen- und Migrantenschmuggel.

Wie ein solches Konstrukt mit dem europäischen Datenschutzrecht vereinbar sein soll, ist unklar. Bestehende Regelungen wie das EU-US-Polizeirahmenabkommen greifen nicht, da dieses ausschließlich klassische Strafverfolgung betrifft, nicht für Grenzbelange gilt und keinen direkten Datenbankzugriff vorsieht. Auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt hohe Anforderungen an Zweckbindung, Verhältnismäßigkeit und Rechtsschutz.

Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski beschäftigte sich im Sommer mit der US-Forderung – und sieht darin offenbar kein grundsätzliches Problem. In einer Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) fordert Wiewiórowski aber eine umfassende Folgenabschätzung, eine strikte Beschränkung auf Grenz- und Einreisevorgänge, den Ausschluss von Massenzugriffen sowie effektive Transparenz- und Rechtsschutzmechanismen. Ob diese Anforderungen in den Verhandlungen durchgesetzt werden können, ist offen.

Ausweitung biometrischer Kontrolle in den USA

Zusätzliche Brisanz erhält die Forderung nach einer Enhanced Border Security Partnership durch die Entwicklung in den USA selbst. Dort bauen Grenz- und Einwanderungsbehörden den Einsatz biometrischer Überwachung unter der zweiten Präsidentschaft von Donald Trump massiv aus(öffnet im neuen Fenster). Gesichtserkennung, mobile Erfassungsgeräte und datengetriebene Fahndungssysteme werden nicht nur an Flughäfen, sondern vermehrt auch im Landesinneren eingesetzt.

Insbesondere die Einwanderungsbehörde ICE nutzt biometrische Daten bei brutalen Razzien, Festnahmen und Abschiebungen. Unter Trump wird dieser Apparat weiter ausgebaut. Der direkte Zugriff auf europäische Polizeidaten könnte diese Praxis verstärken – gegenüber Asylsuchenden und Migrantinnen und Migranten, deren biometrische Daten in europäischen Systemen gespeichert sind, aber auch gegenüber politischen Gegnern wie etwa der europäischen Antifa-Bewegung.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen nun entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen sie das Rahmenabkommen unterzeichnen wollen, um den visafreien Reiseverkehr im Rahmen des Visa-Waiver-Programms fortzuführen. Die von den USA gesetzte Frist endet am 31. Dezember 2026.


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