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Trotz DSGVO: Whatsapp teilt nun massenhaft Nutzerdaten mit Facebook

Der Messengerdienst Whatsapp hat seine Ankündigung wahr gemacht: Zahlreiche persönliche Nutzerdaten werden nun mit Mutterkonzern Facebook geteilt. Hamburgs Datenschützer Johannes Caspar findet das "alarmierend", doch er kann es nicht mehr stoppen.
/ Friedhelm Greis
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Die umstrittenen Datenschutzregeln von Facebook (Bild: Tobias Költzsch/Golem.de)
Die umstrittenen Datenschutzregeln von Facebook Bild: Tobias Költzsch/Golem.de

Entgegen einschlägigen Gerichtsurteilen teilt Whatsapp inzwischen personenbezogene Nutzerdaten mit dem Mutterkonzern Facebook und "vertrauenswürdigen Drittanbietern". Das geht zwar nicht aus der aktualisierten Datenschutzrichtlinie des Messengerdienstes hervor, findet sich aber in zusätzlichen Erläuterungen unter dem Titel "So arbeiten wir mit den Facebook-Unternehmen zusammen(öffnet im neuen Fenster)". Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar findet dieses Vorgehen "alarmierend" und sieht darin einen eindeutigen Verstoß gegen die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Der Streit um die Datenweitergabe zwischen Whatsapp und Facebook beschäftigt Datenschützer schon seit deren Ankündigung im August 2016. Anfang März 2018 hatte das Oberverwaltungsgericht Hamburg Caspars Anordnung bestätigt(öffnet im neuen Fenster), wonach Facebook nicht massenhaft Daten seiner Tochterfirma Whatsapp für eigene Zwecke nutzen darf. Das gelte nicht nur für Zwecke wie die Reichweitenmessung und die Werbungsoptimierung, sondern auch für die Plattform- und Nutzersicherheit, die Facebook als Grund für die geplante Datenweitergabe zumindest angegeben hatte. Whatsapp hatte im März 2018 angekündigt, die Daten künftig nur "in voller Übereinstimmung" mit der DSGVO weiterzuleiten.

Zahlreiche Verwendung der Daten

Nun heißt es jedoch bei Whatsapp: "Derzeit teilt Whatsapp nur wenige Informationskategorien mit den Facebook-Unternehmen. Dazu gehören die Telefonnummer, die du bei der Registrierung für Whatsapp verifiziert hast, einige Geräteinformationen (Gerätekennung, Betriebssystemversion, App-Version, Plattforminformation, Ländervorwahl der Mobilnummer, Netzwerkcode sowie Markierungen, die es erlauben, deine Zustimmung zu Aktualisierungen und Steuerungsoptionen nachzuverfolgen) und einige deiner Nutzungsinformationen (wann du Whatsapp zum letzten Mal genutzt hast, wann du deinen Account registriert hast, sowie die Art und Häufigkeit deiner Nutzung von Features)."

Den Angaben zufolge will Whatsapp mit der Datenweitergabe an Facebook-Unternehmen und "vertrauenswürdige Drittanbieter" unter anderem herausfinden, wie Personen "die Whatsapp Dienste im Vergleich zu anderen Apps oder Diensten der Facebook-Unternehmen nutzen. Und das wiederum trägt dazu bei, dass Whatsapp mehr Möglichkeiten hat, sich mit potenziellen Funktionen auseinanderzusetzen oder Produktverbesserungen zu fördern". Zudem will Facebook mit dem Datenabgleich besser gegen Spam vorgehen oder Nutzer identifizieren, "der gegen unsere Nutzungsbedingungen verstößt oder ein Sicherheitsrisiko für andere darstellt".

Einziger Ausweg: Kontolöschung

Dabei werden nicht nur die Daten von Whatsapp-Nutzern weitergeleitet, die einen Facebook-Account haben, "da wir in der Lage sein müssen, Informationen zu all unseren Benutzern zu teilen, um nützliche Dienste von den Facebook-Unternehmen in Anspruch nehmen und die wichtigen Ziele erfüllen zu können", wie es heißt. Zumindest werden die Whatsapp-Kontakte der Nutzer nicht mit Facebook geteilt. Das sei auch nicht geplant. Die einzige Möglichkeit für Whatsapp-Mitglieder, die Datenweitergabe zu unterbinden, besteht in der Löschung des Accounts. "Wenn du es ablehnst, dass deine Informationen mit anderen Mitgliedern der Facebook-Unternehmen für die in den Nutzungsbedingungen und der Datenrichtlinie beschriebenen Zwecke geteilt werden, hast du die Möglichkeit, diesen Dokumenten nicht zuzustimmen und den Whatsapp Dienst nicht zu benutzen", heißt es lapidar.

Die einzige Einschränkung besteht darin, dass Facebook die Whatsapp-Daten nicht nutzt, "um deine Produkterlebnisse auf Facebook zu verbessern oder dir interessantere Facebook-Anzeigen zu zeigen". Dies sei "das Ergebnis von Diskussionen mit dem Leiter der irischen Datenschutzbehörde (Data Protection Commissioner) und anderen Datenschutzbehörden in Europa". Weiter heißt es: "Falls wir uns zukünftig entscheiden, solche Daten zu diesem Zweck mit den Facebook-Unternehmen zu teilen, erfolgt das nur dann, wenn der Leiter der irischen Datenschutzbehörde einem Mechanismus zustimmt, der eine solche Nutzung ermöglicht."

Datenweitergabe laut Caspar nicht zulässig

Nach Ansicht von Caspar ist jedoch schon die jetzige Form der Datenweitergabe nicht zulässig. Das liege unter anderem daran, dass in der eigentlichen Datenschutzrichtlinie(öffnet im neuen Fenster) darauf nicht eingegangen werde. Unter "Wesentliche Updates(öffnet im neuen Fenster)" heißt es lediglich: "Nichts von dem, was du über Whatsapp teilst, einschließlich deiner Nachrichten, Fotos und Account-Infos, wird über Facebook oder irgendeine andere Anwendung aus unserer App-Familie sichtbar für andere geteilt, und nichts von dem, was du in diesen Apps veröffentlichst, wird sichtbar für andere über Whatsapp geteilt, es sei denn, du selbst wählst die Option, dies zu tun."

Caspar sagte auf Anfrage von Golem.de: "Es ist ja nicht einmal klar, dass es sich bei den Informationen überhaupt um personenbezogenen Daten von Nutzern handelt und gegebenenfalls welche dies dann sein sollen. Hier bleibt alles im Ungefähren." Zudem müsste dann eine Prüfung erfolgen, ob das sogenannte Kopplungsverbot der EU-Verordnung eingehalten werde. Das "berechtigte Interesse" des Unternehmens an der Datenweitergabe dürfte nach Ansicht Caspars nicht ausreichend sein, um auf eine Einwilligung verzichten zu können.

Zuckerberg weicht Fragen aus

Mit dieser Argumentation sei Facebook bereits zuvor sowohl vor dem Verwaltungsgericht Hamburg als auch vor dem Hanseatischen Oberverwaltungsgericht gescheitert. "Das gilt für alle Zwecke, die Facebook hier angegeben hatte, insbesondere für den Zweck der Sicherheit des Netzwerks", sagte Caspar. Dazu sei kein anlassloser Massenaustausch erforderlich. "Der Zweck der Sicherheit kann vielmehr im Einzelfall nach Maßgabe eines konkreten Anlasses eine Rechtsgrundlage darstellen. Ein regelmäßiger Austausch der Nutzerdaten geht hier deutlich über das Ziel hinaus und weist in Richtung Vorratsdatenspeicherung", kritisierte der Datenschützer.

Facebook-Chef Zuckerberg hatte am Dienstag in einer Anhörung vor dem Europäischen Parlament eine konkrete Frage nach der Datenweitergabe nicht beantwortet. Der Grünen-Datenschutzexperte Jan Philipp Albrecht hatte Zuckerberg gefragt: "Wollen Sie mir und den europäischen Whatsapp- und Facebook-Nutzern versprechen, dass es vom kommenden Freitag an keinerlei Austausch oder gegenseitige Nutzung von Daten zwischen beiden Diensten gibt?" Doch in der Antwort Zuckerbergs spielte das Thema Whatsapp überhaupt keine Rolle. Albrecht hatte anschließend gedroht: "Gerade für Facebook haben wir die scharfen Sanktionen eingebaut in das Gesetz, nicht für die kleinen Unternehmen oder gar die Webseiten-Betreiber." So sei es mit den neuen Regeln nicht vereinbar, dass Nutzer global sämtliche Datenverarbeitungen des Unternehmens akzeptieren müssten.

Caspars Anordnung nicht mehr gültig

Ähnlich äußerte sich Caspar: "Während sich Unternehmen in Europa Sorgen machen, wie sie die Vorgaben der DSGVO fristgerecht umsetzen sollen, nehmen Facebook und Whatsapp den Übergang zur DSGVO und die künftige federführende Zuständigkeit der irischen Datenschutzbehörde offenbar zum Anlass, erneut jenes Vorhaben auszuführen, das sich für Facebook nach einem Gerichtsverfahren in Deutschland, bei dem Facebook in zwei Instanzen vor dem Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Hamburg verloren hat, und einer umfassenden Diskussion der Datenschutzbeauftragten in Europa als rechtswidrig herausstellte und daher gestoppt wurde."

Das Problem für Caspar: Zwar hat seine Behörde vor Gericht recht bekommen. Doch nach dem Inkrafttreten der DSGVO ist Irland künftig federführende Behörde für Facebook. Daher kann er den gerichtlich bestätigten Verwaltungsakt nicht mehr durchsetzen.

Er empfiehlt Whatsapp-Nutzern daher, einer Weitergabe ihrer Daten an Facebook zu widersprechen, nachdem sie die Datenschutzbestimmungen gezwungenermaßen akzeptiert hätten. Dazu stellt Whatsapp nun eine Anleitung bereit(öffnet im neuen Fenster). Nötigenfalls müsse sich der neue Europäische Datenschutzausschuss mit der Problematik beschäftigen. "Es wäre geradezu absurd, sollte der Einstieg in die DSGVO durch einen Massenaustausch der Daten von Millionen von EU-Nutzern erfolgen, der zuvor den Unternehmen nach dem alten Recht untersagt war", sagte Caspar.

Nachtrag vom 24. Mai 2018, 12:20 Uhr

Facebook bestätigte am Donnerstag die Datenweitergabe. Das geht aus den schriftlichen Antworten hervor(öffnet im neuen Fenster), die das Unternehmen auf die am Dienstag im EU-Parlament gestellten Fragen an Zuckerberg nachreichte. Auf die Frage "Wollen Sie versprechen, dass es keinen Austausch der persönlichen Nutzerdaten zwischen den beiden Diensten gibt?", antwortete das Unternehmen: "Nein, weil wir Daten zwischen Whatsapp und Facebook tauschen werden, damit Facebook Dienste wie Tools oder Analysen für Whatsapp bereitstellen und dabei helfen kann, einen Missbrauch der Dienste zu bekämpfen." Facebook nannte als Beispiel "schlechte Akteure", die unerwünschte Nachrichten sendeten und geblockt werden könnten. Das Unternehmen bestätigte die Passagen aus der aktuellen Datenschutzrichtlinie, wonach keine Daten ausgetauscht würden, um die "Werbeerfahrung" auf Facebook zu verbessern.

Nachtrag vom 24. Mai 2018, 15:58 Uhr

Jan Philipp Albrecht kritisierte das Vorgehen Facebooks auf Anfrage von Golem.de scharf. "Die Vermischung der Daten von Whatsapp und Facebook wurde mehrfach durch Gerichte in Deutschland für rechtswidrig erklärt. Es ist daher geradezu skandalös, dass Facebook jetzt offen und ohne erkennbare Scham genau diese Vermischung bestätigt", sagte der Grünen-Politiker. Das Unternehmen bleibe allen Nutzern die Information darüber schuldig, was genau mit ihren Daten passiere. "Welche personenbezogenen Daten von Internetnutzern ohne Facebook-Account erhoben werden und zu welchem Zweck, ist leider weiterhin an vielen Stellen unklar. Auf all diesen Ebenen braucht es jetzt echte Transparenz", forderte Albrecht.


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