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Biometrische Gesichtserkennung: Das Gesetzespaket für eine neue Stufe der Überwachung

Die Regierung will Ermittlern die biometrische Gesichtserkennung erlauben. Das BKA soll dazu auch mit Anbietern wie Clearview AI kooperieren können.
/ Friedhelm Greis
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Präsentation eines Gesichtserkennungssystems auf dem Mobile World Congress 2026 in Barcelona (Bild: Joan Cros/NurPhoto/Reuters)
Präsentation eines Gesichtserkennungssystems auf dem Mobile World Congress 2026 in Barcelona Bild: Joan Cros/NurPhoto/Reuters
Inhalt
  1. Biometrische Gesichtserkennung: Das Gesetzespaket für eine neue Stufe der Überwachung
  2. Keine dauerhaften Datenbanken erlaubt
  3. GFF hält Entwürfe für großteils verfassungswidrig

Die schwarz-rote Koalition bringt ein Gesetzespaket zum Einsatz der biometrischen Gesichtserkennung durch die Polizei auf den Weg. Das Bundeskabinett beschloss dazu am 29. April 2026 drei Gesetzentwürfe mit entsprechenden Befugnissen für das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei. Diese sollen den Ermittlern zudem eine automatisierte Datenanalyse und das Testen und Trainieren von IT-Produkten für die Polizeibehörden des Bundes ermöglichen.

Das Paket besteht aus drei Gesetzen, von denen zwei vom Bundesinnenministerium und eines vom Bundesjustizministerium vorgelegt wurden. Das Innenministerium hat die Befugnisse in zwei Gesetze aufgeteilt, weil diese teilweise der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.

Das geplante Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit(öffnet im neuen Fenster) (PDF) betrifft das BKA, die Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus(öffnet im neuen Fenster) (PDF) bezieht sich nur auf das BKA-Gesetz, ist aber zustimmungspflichtig.

Gesetzentwurf der Ampel gestoppt

Der vom Justizministerium vorgelegte Entwurf(öffnet im neuen Fenster) (PDF) ergänzt die Strafprozessordnung (StPO) um die neuen Paragrafen 98d und 98e. Diese regeln den "automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet" und die "automatisierte verfahrensübergreifende Datenanalyse".

Die geplanten Befugnisse waren eigentlich schon beschlossene Sache. Doch das Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung(öffnet im neuen Fenster) (PDF), dem die Ampelkoalition im Bundestag am 18. Oktober 2024 zustimmte, wurde noch am selben Tag vom Bundesrat abgelehnt, weil es der Union nicht weit genug ging.

In ihren Koalitionsverhandlungen sind sich SPD und Union jedoch schnell einig geworden, neue Überwachungsbefugnisse durchzusetzen. Erst in der vergangenen Woche beschloss das Kabinett dazu einen neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung.

Technische Umsetzung unklar

Inwieweit die biometrische Gesichtserkennung sich technisch umsetzen lässt, ohne gegen die Einschränkungen der europäischen KI-Verordnung zu verstoßen, ist weiterhin unklar. In der Gesetzesbegründung des Justizministeriums wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass Artikel 5 der KI-Verordnung "das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme für diesen spezifischen Zweck oder die Verwendung von KI-Systemen verbietet, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern".

Jedoch folgt dann der Hinweis: "Dieses Verbot gilt nicht, sofern für das Auslesen der Daten keine KI-Systeme eingesetzt werden." Damit bezieht sich das Ministerium auf die Leitlinien der EU-Kommission zur Umsetzung der KI-Verordnung(öffnet im neuen Fenster) (PDF). Laut Randnummer 234 gilt das Verbot nicht "für das ungezielte Auslesen anderer biometrischer Daten als Gesichtsbilder (z. B. Proben menschlicher Stimmen). Das Verbot gilt auch nicht, wenn an der Auslesung keine KI-Systeme beteiligt sind".

Das heißt: Gesichtserkennungssysteme, die neuronale Netze für maschinelles Lernen verwenden, dürften nicht von den Polizeibehörden eingesetzt werden.


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