Cookies: Briten könnten Brexit-Browser bekommen
Bislang blockierte EU-Pläne zum Tracking könnten in Großbritannien umgesetzt werden. Doch das neue Gesetz bedroht den Datenaustausch mit der EU.

Nutzer in Großbritannien könnten künftig spezielle Datenschutzfunktionen in ihren Browsern erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die britische Regierung am 18. Juli 2022 ins Parlament eingebracht hat. Wegen zahlreicher weiterer Änderungen, die im Kontrast zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen, befürchteten Experten Probleme für die Weitergabe von personenbezogenen Daten von EU-Bürgern nach Großbritannien.
Nach Ansicht von Digitalminister Matt Warman soll das Gesetz über Datenschutz und digitale Informationen (Data Protection and Digital Information Bill) "die Vorteile des Brexit nutzen und die unabhängigen Datengesetze des Vereinigten Königreichs verändern". Die EU verlange von Drittstaaten nicht, dass sie dieselben Regeln hätten, um ein angemessenes Datenschutzniveau zu gewährleisten. "Daher sind wir davon überzeugt, dass diese Reformen mit der Aufrechterhaltung eines freien Flusses personenbezogener Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum vereinbar sind", sagte Warman.
Nicht alle Cookies erfordern Zustimmung
Konkret sieht der 192-seitige Entwurf (PDF) vor, dass Webseitenbetreiber beispielsweise ohne die Zustimmung der Nutzer Cookies für statistische Zwecke setzen und auslesen dürfen. Für andere Zwecke erfordern Cookies hingegen "klare und verständliche Informationen" über den Nutzungszweck sowie eine Möglichkeit, dem Einsatz zu widersprechen.
Darüber hinaus soll der zuständige Minister die Befugnis erhalten, eine Regelung zur generellen Zustimmung oder Ablehnung von Cookies im Browser zu erlassen. Eine solche Regelung durch die geplante E-Privacy-Verordnung ist auf EU-Ebene bislang gescheitert. Die EU-Kommission wollte damit die nervigen Cookie-Banner abschaffen. Die Werbewirtschaft befürchtet jedoch, dass zu viele Nutzer sich generell gegen das Tracking entscheiden.
Nach Einschätzung der britischen Kanzlei Pinsent Masons wäre ein solcher britischer Sonderweg durchaus zu begrüßen. Allerdings dürfte dies dazu führen, dass Browser-Anbieter und Webseitenbetreiber künftig mit zwei unterschiedlichen Regelungen klarkommen müssten.
Debatte über EU-konformes Schutzniveau
Gravierendere Auswirkungen hat jedoch die Frage, ob nach Inkrafttreten des Gesetzes die Daten von EU-Bürgern in Großbritannien noch gleichermaßen wie bisher geschützt sind. Dies hat die EU-Kommission in einem sogenannten Angemessenheitsbeschluss im Juni 2021 bestätigt.
Die britische Regierung plant jedoch, beispielsweise die Vorschriften für unabhängige Datenschutzbeauftragte, automatisierte Entscheidungen sowie die Datenübertragung in andere Staaten aufzuweichen. Firmen könnten demnach auf Basis einer risikobasierten Einschätzung die personenbezogenen Daten von Nutzern weiterleiten. In einer Folgenabschätzung (PDF) geht die Regierung davon aus, dass die Regelungen zu Umsatzzuwächsen zwischen 80 und 160 Millionen Pfund führen könnten.
Ein Verlust des Angemessenheitsbeschlusses könnte jedoch dazu führen, dass britische Firmen einmalig zwischen 190 Millionen und 460 Millionen Pfund für die Erstellung sogenannter Standardvertragsklauseln ausgeben müssten. Hinzu kämen jährlich Exportverluste zwischen 210 Millionen und 410 Millionen Pfund.
Parlamentsbeschluss im September möglich
Der Rechtsexperte Mariano delli Santi von der Bürgerrechtsorganisation Civil Rights Group sagte dem Magazin Tech Monitor: " Das britische Datenschutzgesetz schränkt die Rechte der Betroffenen stark ein, schafft das Recht auf eine menschliche Überprüfung automatisierter Entscheidungen weitgehend ab, höhlt die Grundsätze der Zweckbindung und der Rechtmäßigkeit aus und verwandelt die ICO [britische Datenschutzbehörde] in eine von der Regierung kontrollierte Behörde."
Jede dieser Bestimmungen sei im Wesentlichen unvereinbar mit der DSGVO. Es bestehe "absolut keine Chance, dass die Angemessenheitsentscheidung des Vereinigten Königreichs Bestand hat, wenn dies jemals Gesetz wird", sagte delli Santi.
Nach Einschätzung der Kanzlei Pinsent Masons gehört das geplante Gesetz auch nach dem geplanten Amtsverzicht von Premierminister Boris Johnson zu den Prioritäten der konservativen Regierung. Daher könnte der Entwurf bereits nach der Sommerpause im September 2022 vom britischen Unterhaus verabschiedet werden.
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Ich denke, dass ich mit Consent-O-Matic, "Temporary Containers", Decentraleyes und...
Und da sind wir schon wieder bei dem Wischi-Waschi-Begriff, der aus Cookies geworden ist...
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