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Fehler in der Gesetzgebung:
Hätte man das nicht vorher wissen können?

Was Gesetzestexte mit Programmierung gemeinsam haben und warum sie in der Praxis trotzdem anders funktionieren.
/ Nils Brinker
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Gesetze und Code funktionieren nach einer Wenn-Dann-Logik. (Bild: Pixabay/Montage: Golem.de)
Gesetze und Code funktionieren nach einer Wenn-Dann-Logik. Bild: Pixabay/Montage: Golem.de

Sechs Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO ist die befürchtete Abmahnwelle ausgeblieben. Doch die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung bieten für Gewiefte weiterhin Möglichkeiten, sie mehr im Eigeninteresse als zum eigentlich erdachten Normzweck zu nutzen.

Ein Beispiel ist das Auskunftsersuchen nach Artikel 15 Abs. 1 DSGVO(öffnet im neuen Fenster). Es verpflichtet etwa ein datenverarbeitendes Unternehmen, Personen auf Verlangen Auskunft darüber zu geben, welche ihrer Daten, in welchem Umfang und wofür verarbeitet werden. Der Grundgedanke ist einleuchtend: Um als Betroffener weitere Rechte aus der DSGVO geltend machen zu können, muss ich zunächst wissen, welche Daten ein Unternehmen überhaupt zu meiner Person verarbeitet.

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