Assistenzsysteme: Millionenbußgeld gegen VW wegen Kamerafahrten

Der Autohersteller Volkswagen muss wegen Datenschutzverstößen bei Testfahrten ein Bußgeld in Höhe von 1,1 Millionen Euro zahlen. Das teilte die niedersächsische Datenschutzbehörde(öffnet im neuen Fenster) am 26. Juli 2022 mit. Hintergrund des Bußgeldes seien "Forschungsfahrten für ein Fahrassistenzsystem zur Vermeidung von Verkehrsunfällen" .
Der Mitteilung zufolge war ein Erprobungsfahrzeug des Unternehmens im Jahr 2019 durch die österreichische Polizei bei Salzburg für eine Verkehrskontrolle angehalten worden. Den Polizisten seien "ungewöhnliche Anbauten" aufgefallen, die sich als Kameras herausgestellt hätten. "Das Fahrzeug wurde eingesetzt, um die Funktionsfähigkeit eines Fahrassistenzsystems zur Vermeidung von Verkehrsunfällen zu testen und zu trainieren. Unter anderem zur Fehleranalyse wurde das Verkehrsgeschehen um das Fahrzeug herum aufgezeichnet" , hieß es weiter.
Vier Verstöße festgestellt
Die Behörden stellten anschließend vier Datenschutzverstöße fest. Demnach fehlten am Fahrzeug "aufgrund eines Versehens" Magnetschilder mit einem Kamerasymbol sowie die vorgeschriebenen Informationen für die anderen Verkehrsteilnehmer. "Diese müssen laut Artikel 13 DSGVO bei einer Datenverarbeitung unter anderem darüber aufgeklärt werden, wer die Verarbeitung zu welchem Zweck durchführt und wie lange die Daten gespeichert werden" , teilte die Behörde mit.
Zudem habe Volkswagen keinen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Dienstleister abgeschlossen, der die Fahrten durchgeführt habe. Darüber hinaus sei keine Datenschutzfolgenabschätzung nach Artikel 35 der DSGVO durchgeführt worden. Zu guter Letzt habe eine Erläuterung der technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gefehlt, was einen Verstoß gegen die Dokumentationspflichten nach Artikel 30 der DSGVO darstelle.
Volkswagen habe die Mängel, die in keinem Bezug zu Serienfahrzeugen stünden, unverzüglich abgestellt. "Die eigentlichen Forschungsfahrten waren datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden" , sagt die Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel und fügte hinzu: "Gegen die dabei anfallende Erhebung und Weiterverarbeitung personenbezogener Daten bestehen von unserer Seite keine Bedenken." Berücksichtigt werde dabei insbesondere, dass die Verarbeitung dazu dient, ein Fahrassistenzsystem zur Verhinderung von Unfällen zu optimieren und so die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.



