Das Landgericht Köln ließ die IP-Adressen von Redtube-Nutzern ermitteln, weil es den Unterschied zwischen Streaming und Filesharing nicht begriffen hatte. Jetzt brauchte das Gericht einen gerichtlichen IT-Sachverständigen, um zu klären, ob man versendete SMS löschen kann.
Der durch die Redtube-Abmahnwelle bekannt gewordene Thomas Urmann sei unbekannt verzogen, wird aus Regensburg berichtet. Er soll sich aber weiter in der Stadt aufhalten.
Ein Einspruch von Thomas Urmann ist abgewiesen. Seine Massenabmahnungen zu Redtube waren eine "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung". Laut Gericht lag arglistiges Verhalten vor.
Den Redtube-Abmahnungen lag laut einem Gerichtsentscheid eine "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung" zugrunde. Der Exanwalt Thomas Urmann soll nun zahlen.
Update Wenn Rechteinhaber mit unsicheren Tools die IP-Adresse von Filesharern herausbekommen, ist dies als Beweis vor Gericht nicht gültig. Das Ermittlertool Observer ist technisch unzuverlässig. Bei Redtube kam ItGuards zum Einsatz.
Bei den Redtube-Abmahnungen sollen in den ersten Tagen 600.000 Euro auf einem Bankkonto eingegangen sein. Das Geld floss in die Schweiz ab. Jetzt gibt es Hausdurchsuchungen.
Update Der Regensburger Anwalt Thomas Urmann, bekannt durch Massenabmahnungen an Redtube-Nutzer, hat nun endgültig keine Zulassung als Anwalt mehr. Nach seiner Darstellung hat er sie freiwillig zurückgegeben.
Der Regensburger Anwalt Thomas Urmann, bekannt durch Massenabmahnungen an Redtube-Nutzer, ist seine Zulassung los - wegen der Insolvenz einer Wurstfirma.
Zwei bekannte Anwälte warnen vor gefälschten Abmahnungen wegen illegalen Musikdownloads. An den massenhaft verschickten E-Mails hängt eine Zip-Datei mit Schadcode.
Der IT-Anwalt Christian Solmecke ist der Meinung, dass ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch das Streaming von illegalen Quellen legalisiert. Dies ist unter Juristen jedoch umstritten. Für Solmecke war damit auch die Redtube-Abmahnwelle zweifellos illegal.
Eine Frau, die wegen Porno-Streamings bei Redtube abgemahnt wurde, hat vor Gericht bestätigt bekommen, dass die Archiv AG keine finanziellen Ansprüche gegen sie hat. Das Gericht hat auch eine wichtige grundsätzliche Aussage zum Streaming gemacht.
Die Anwälte Urmann + Collegen (U+C) haben ihr Mandat für die spektakulären Redtube-Abmahnungen niedergelegt und vertreten die Firma The Archive AG nicht mehr.
Das Potsdamer Amtsgericht hält die Abmahnungen wegen des angeblich illegalen Streamings von Redtube-Videos für unzulässig. Die Kanzlei Urmann erschien nicht zur Verhandlung.
Heute wird Rechtsanwalt Thomas Urmann wohl schon den zweiten Prozesstermin wegen Krankheit verpassen, in dem es um eine Geldstrafe wegen Abmahnungen gegen Onlinehändler geht. Die Bundesregierung hat sich zudem erneut zu Redtube und Streaming-Abmahnungen geäußert.
Update Das Landgericht Köln reagiert auf Beschwerden zu den Redtube-Abmahnungen. Den Anträgen auf Herausgabe der Namen der Telekom-Kunden hätte nicht entsprochen werden dürfen. Es handelte sich um Streaming, was "keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts" darstellt. Doch damit ist der Fall nicht erledigt.
Nun liegt das Gutachten zur Software GladII 1.1.13 vor, das die Ermittlung der IP-Adressen zu den Redtube-Abmahnungen erklären soll. Es ist laut Experten "nichtssagend und dünn" bis "völlig untauglich".
Staatsanwaltschaften ermitteln gegen die Urheber der Redtube-Abmahnungen. Die verwischen ihre Spuren: Websites sind abgeschaltet, Adressen falsch, eine Firma umgezogen.
Anwalt Thomas Urmann bezeichnet die Aussagen des Bundesjustizministers Heiko Maas zur Rechtmäßigkeit von Streaming und den Redtube-Abmahnungen als "sehr dünn". Sie hätten keine "juristische Relevanz".
Der Netzpolitikerin Halina Wawzyniak geht die Antwort der Bundesregierung zu den Redtube-Abmahnungen und Streaming nicht weit genug. Der Gesetzgeber müsse sich bei der Schaffung des Urheberrechtsgesetzes "etwas gedacht haben".
Die Bundesregierung stellt sich auf die Seite der Streaming-Nutzer, handelt jedoch nicht. Eine endgültige Klärung im Fall Redtube könne erst der Europäische Gerichtshof bringen.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Geschäftsführer von Urmann + Collegen. Es geht um den Vorwurf, Internetnutzer wegen Streamings abzumahnen, obwohl dies nicht strafbar sei. Laut einer Umfrage nutzen 20 Prozent der Bundesbürger Pornoplattformen im Internet.
Jetzt ist das Streamingportal Redtube selbst gegen die Abmahnwelle erfolgreich vorgegangen. Gegen The Archive AG hat Redtube eine einstweilige Verfügung erwirkt. Ab sofort dürfen keine Abmahnungen mehr verschickt werden.
In den kommenden Tagen will das Landgericht Köln einige Entscheidungen zu den Abmahnungen im Fall Redtube veröffentlichen. Bisher gibt es über 50 Beschwerden gegen die Herausgabe von Adressen, wie das Gericht erklärte.
Eine Anfrage im Bundestag soll die Bundesregierung im Fall Redtube dazu zwingen, Position zum Streaming zu beziehen. Verbraucherschützer klagen zudem gegen die beteiligten Anwälte, den Rechteinhaber und die Ermittler der IP-Adressen.
Die Abmahnungen von Nutzern des Porno-Portals Redtube kommen inzwischen offenbar auch der Staatsanwaltschaft Köln merkwürdig vor. Kernpunkt ist die die Frage, wie die Kanzlei U+C an die IP-Adressen gelangen konnte. Das wollen die Staatsanwälte nun auch ohne Klagen von betroffenen Benutzern klären.
Die Massenabmahnungen rund um Redtube.com sind wohl erst der Anfang. Die Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen hat bereits in anderen Portalen ermittelt. In den kommenden Monaten wolle die Kanzlei auch Abmahnungen an Nutzer anderer Pornoportale schicken.
Vieles spricht dafür, dass die von der Kanzlei Urmann + Collegen im Zusammenhang mit der Streaming-Plattform Redtube Abgemahnten mittels sogenanntem Skimmed Traffic ermittelt wurden - bewiesen ist es nicht.
Ein Gutachten der Kanzlei von Christian Solmecke kommt zu dem Schluss, dass eine ältere Mandatsvereinbarung illegal gewesen ist. U+C sind der Abmahner vermeintlicher Nutzer der Streaming-Plattform Redtube.com.
Update Die Kanzlei U+C, die im Moment zahlreiche Abmahnungen wegen des Streamings von Pornovideos verschickt, wehrt sich gegen gefälschte Abmahnungen in ihrem Namen. Dabei geben die Anwälte aber riskante Tipps, die man keinesfalls befolgen sollte.
Per Klage soll geklärt werden, woher die IP-Adressen für die Streaming-Abmahnungen von U+C zu Redtube.com stammen und wie die Rechtsanwälte an sie gelangt sind. Den geforderten Betrag sollten die Abgemahnten nicht zahlen, raten Verbraucherschützer.
Zwei renommierte IT-Anwälte geben ihr Urteil dazu ab, ob die Abmahnung von U+C wegen formaler Fehler einfach ignoriert werden kann. Doch sie sind sich nicht absolut sicher.
"Die Beauskunftungsbeschlüsse werden seit Jahren nur textbausteinartig durchgewunken", berichtet Thomas Stadler über die Praxis der Gerichte. Der Rechtsanwalt hat in mehreren solcher Verfahren Akteneinsicht genommen.
Update Die Daten der Nutzer der Streaming-Plattform Redtube.com sollen mit der Software GladII 1.1.3. von ITGuards ermittelt worden sein. Das Landgericht Köln habe offenbar getäuscht werden sollen und sei deshalb von P2P ausgegangen, so der Anwalt Johannes von Rüden, dem Akteneinsicht gewährt wurde.
Die Abmahnungen von Urmann + Collegen gegen private Streaming-Nutzer bei Redtube.com haben ein gewaltiges Volumen. Viele Betroffene haben gleich zwei oder drei Schreiben der Anwälte erhalten.
Urmann + Collegen fordern 250 Euro von privaten Nutzern einer Streaming-Plattform. Das beim Streaming notwendige Zwischenspeichern sei eine Vervielfältigungshandlung, die Urheberrechte verletze.
Eine ungewöhnliche Abmahnung haben Urmann + Collegen beim Landgericht Köln durchgesetzt. Es geht um einen Film, der über eine Streaming-Plattform genutzt wurde.
Das Unternehmen Malibu Media hat Filesharer verfolgen lassen, die sich Pornofilme beschafft haben sollen. Doch die Filme zeigten "lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise", was nicht schützenswert sei, so das Landgericht München.