Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Streaming-Abmahnung: Landgericht winkt Auskunftsbeschlüsse offenbar nur durch

"Die Beauskunftungsbeschlüsse werden seit Jahren nur textbausteinartig durchgewunken" , berichtet Thomas Stadler über die Praxis der Gerichte. Der Rechtsanwalt hat in mehreren solcher Verfahren Akteneinsicht genommen.
/ Achim Sawall
121 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Streaming-Video lädt (Bild: Screenshot: Golem.de)
Streaming-Video lädt Bild: Screenshot: Golem.de

Der IT-Rechtsanwalt Thomas Stadler kritisiert(öffnet im neuen Fenster) , dass das Landgericht Köln Auskunftsbeschlüsse für IP-Adressen bei Urheberrechtsfragen fast ungeprüft genehmigt. "Die Beauskunftungsbeschlüsse werden seit Jahren nur textbausteinartig durchgewunken" , so Stadler in einem Beitrag in seinem Blog. In derartigen Fällen fände keine wirkliche Einzelfallprüfung mehr statt. Das werde klar, wenn ein Anwalt in mehreren solcher Verfahren Akteneinsicht nimmt.

Das Landgericht Köln hatte dem Antrag stattgegeben, die Daten zu den IP-Adressen der Nutzer der Pornoplattform Redtube.com herauszugeben . Von den Streaming-Abmahnungen der U+C-Rechtsanwälte zu Redtube.com dürften weit über 10.000 Menschen betroffen sein.

Das Landgericht Köln sprach laut den Unterlagen von einem öffentlichen Zugänglichmachen und von Tauschbörsen. Stadler: "Das zeugt in der Tat von grobem Unverständnis, denn anders als beim Filesharing machen beim Streaming nicht die Nutzer etwas öffentlich zugänglich, sondern ausschließlich der Portalbetreiber." Das Landgericht Köln habe "sich also nicht geirrt, es hat sich offenbar überhaupt keine Gedanken gemacht." Ansonsten hätte das Gericht den Antrag, der nicht verschweigt, dass der Verstoß in Streaming bestehen soll, als "unschlüssig beanstanden" müssen.

Die Abmahnungen von U&C hätten zudem "schnöde handwerkliche Mängel" . "Die Abmahnung beachtet nämlich die Vorgabe von Paragraf 97a, Absatz 2, Seite 1, Nummer 4 Urheberrecht nicht ausreichend. Denn es wird in der Abmahnung nicht angegeben, dass die von U&C vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht. " Die Abmahnung sei deshalb unwirksam.

Gefälschte Abmahnung mit Malware

Zudem wird seit einigen Stunden Malware per E-Mail versandt, die sich als Mahnschreiben von U+C tarnt. Die gepackten Dateien im Anhang der E-Mail enthalten offenbar Schadsoftware. Die E-Mail hat die Betreffzeile "Abmahnung der Urheberrechtsverletzung an dem Werk Miriams Adventures 10.12.2013".


Relevante Themen