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Porno-Streaming: Redtube-Abmahnanwalt zu Schadensersatz verurteilt

Den Redtube -Abmahnungen lag laut einem Gerichtsentscheid eine "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung" zugrunde. Der Exanwalt Thomas Urmann soll nun zahlen.
/ Achim Sawall
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Startseite von Redtube (Bild: Redtube)
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Der frühere Rechtsanwalt Thomas Urmann ist wegen der Redtube-Abmahnungen zu Schadensersatz wegen "vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" verurteilt worden. Das hat das Amtsgericht Regensburg entschieden (Aktenzeichen 3 C 451/14), berichtet(öffnet im neuen Fenster) die klageführende Kanzlei Weiß & Partner im Jurablog. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) hatte Anfang Dezember 2013 rund 36.000 Nutzer wegen angeblich illegaler Nutzung der Porno-Streaming-Plattform abgemahnt.

Das Gericht habe Urmann und dem U+C-Nachfolger Z9 Verwaltungs-GmbH mehrere Auflagen gemacht, ohne dass diese reagiert hätten, berichtet Alexander Bräuer von Weiß & Partner. Am 20. März 2015 sei für Urmann und die Z9 Verwaltungs-GmbH niemand zum Fortsetzungstermin erschienen, weshalb das Gericht ein Versäumnisurteil verkündete. Darin wurde Urmann gesamtschuldnerisch mit der Z9 Verwaltungs-GmbH zu Schadensersatz verurteilt. Zu ersetzen seien die Kosten des Abgemahnten, die zur Abwehr der Abmahnung entstanden sind. Das Amtsgericht hat zudem festgestellt, dass dem Schadensersatzanspruch eine durch Urmann "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung zugrunde liegt" , erklärte Bräuer.

Der Fall erregte Aufsehen, weil die U+C-Anwälte das Landgericht Köln dazu bewogen hatten, die IP-Adressen von Redtube-Nutzern ermitteln zu können . Das Landgericht hatte seine Ansicht zur Herausgabe der Nutzerdaten später revidiert . U+C- haben ihr Mandat niedergelegt und vertreten die Firma The Archive AG nicht mehr , die die Abmahnungen in Auftrag gegeben haben soll. Der Regensburger Anwalt Urmann hat keine Zulassung mehr. Nach seiner Darstellung hat er sie freiwillig zurückgegeben.

In den ersten Tagen nach Beginn der Abmahnwelle gingen insgesamt 600.000 Euro auf einem Konto einer bekannten Privatbank ein, das ein Rechtsanwalt verwaltete. Wie die Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Köln im Januar 2015 erklärte, wurden in der Sache Hausdurchsuchungen angeordnet. Einem Beschuldigten werde die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt vorgeworfen. Ein Berliner Rechtsanwalt sei "Beschuldigter in hiesigem Verfahren wegen Anstiftung oder Beihilfe zur falschen Versicherung an Eides statt." Eine Durchsuchung sei erfolgt. Verhaftungen habe es nicht gegeben.


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