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Fälschung: Wieder Abmahnungen wegen Youporn-Streaming

Diesmal hat ein Betrüger einen besonders dummen Versuch für Abmahnungen zum Streaming bei Youporn gestartet. In seinem Brief stimmt fast keine Angabe.
/ Achim Sawall
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Gefordert werden über 2.123 Euro für angebliches Streamen von  Pornofilmen. (Bild: Youporn)
Gefordert werden über 2.123 Euro für angebliches Streamen von Pornofilmen. Bild: Youporn

Derzeit werden mal wieder Tausende Porno-Abmahnungen per Post und auch per E-Mail verschickt. Das berichtet der Medienanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke bei Youtube(öffnet im neuen Fenster) . Es geht um Filme auf der Plattform Youporn.com, die eine angebliche Kanzlei ALHN aus Frankfurt am Main abmahnt.

Gefordert werden über 2.123 Euro für angebliches Streamen von Pornofilmen aus illegalen Quellen. Die Kanzlei arbeitet nach eigenen Angaben im Auftrag der Firma XXfun Film. Als Aktenzeichen wird 2021-DE-851474TH angegeben. Solmecke führt aus, dass der Brief, der voller Rechtschreib- und Grammatikfehler ist, sich zudem auf falsche Paragrafen beruft und die Umsatzsteuernummer gefälscht ist.

Eine Kanzlei mit dem Namen ALHN findet sich im Internet nicht. Auch die Namen die Anwälte stehen nicht im bundesweiten Anwaltsverzeichnis, führt Solmecke vor. Der Link zu dem angegebenen Film führt zudem bei Youporn ins Leere. Als Konto geben die vermeintlichen Rechtsanwälte eine Bankverbindung in Norwegen an.

Wer erinnert sich noch an die Redtube-Abmahnungen?

Gefälschte Mahnungen zu Streaming auf legalen Pornoseiten gibt es immer wieder. Der bisher spektakulärste Fall wurde von der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) inszeniert, die Anfang Dezember 2013 rund 36.000 Nutzer wegen angeblich illegaler Nutzung der Porno-Streaming-Plattform Redtube abgemahnt hatte.

Der Fall erregte Aufsehen, weil die U+C-Anwälte das Landgericht Köln dazu bewogen hatten, die IP-Adressen von Redtube-Nutzern zu ermitteln . Das Landgericht hatte seine Ansicht zur Herausgabe der Nutzerdaten später revidiert .

In den ersten Tagen nach Beginn der Abmahnwelle gingen insgesamt 600.000 Euro auf einem Konto einer bekannten Privatbank ein, das ein Rechtsanwalt verwaltete. Wie die Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Köln im Januar 2015 erklärte, wurden in der Sache Hausdurchsuchungen angeordnet.


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