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Einspruch zurückgewiesen: Redtube-Abmahnungen wegen Porno-Streaming bleiben unerlaubt

Ein Einspruch von Thomas Urmann ist abgewiesen. Seine Massenabmahnungen zu Redtube waren eine "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung" . Laut Gericht lag arglistiges Verhalten vor.
/ Achim Sawall
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Startseite von Redtube (Bild: Redtube)
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Das Amtsgericht Regensburg hat den Einspruch von Thomas Urmann und der Z9 Verwaltungs-GmbH gegen das Versäumnisurteil in wesentlichen Teilen zurückgewiesen. Das gaben die Anwälte Weiß & Partner bekannt(öffnet im neuen Fenster) , die auch das Endurteil (Aktenzeichen 3 C 451/14) vom 8. Dezember 2015 online gestellt haben.

Die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) hatte Anfang Dezember 2013 rund 36.000 Nutzer wegen angeblich illegaler Nutzung der Porno-Streaming-Plattform Redtube abgemahnt. Diese Schadensersatzforderung habe auf einer von Urmann vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht. Nach Ansicht des Amtsgerichts Regensburg liegen ausreichende Anhaltspunkte für ein arglistiges Verhalten des Beklagten vor.

Das Gericht hatte Urmann und dem U+C-Nachfolger Z9 Verwaltungs-GmbH mehrere Auflagen gemacht, ohne dass diese reagiert hätten, berichtete Alexander Bräuer von Weiß & Partner bereits im Frühjahr. Am 20. März 2015 sei für Urmann und die Z9 Verwaltungs-GmbH niemand zum Fortsetzungstermin erschienen, weshalb das Gericht das Versäumnisurteil verkündet hatte.

Der frühere Rechtsanwalt Thomas Urmann ist wegen der Redtube-Abmahnungen zu Schadensersatz wegen "vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" verurteilt worden. Zu ersetzen seien die Kosten des Abgemahnten, die zur Abwehr der Abmahnung entstanden sind.

Landgericht revidierte Entscheidung

Der Fall erregte Aufsehen, weil die U+C-Anwälte das Landgericht Köln dazu bewogen hatten, die IP-Adressen von Redtube-Nutzern ermitteln zu können . Das Landgericht hatte seine Ansicht zur Herausgabe der Nutzerdaten später revidiert . U+C hatte sein Mandat der Firma The Archive AG niedergelegt , die die Abmahnungen in Auftrag gegeben haben soll.

In den ersten Tagen nach Beginn der Abmahnwelle gingen insgesamt 600.000 Euro auf einem Konto einer bekannten Privatbank ein, das ein Rechtsanwalt verwaltete. Wie die Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Köln im Januar 2015 erklärte, wurden in der Sache Hausdurchsuchungen angeordnet. Einem Beschuldigten werde die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt vorgeworfen.


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