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Autokauf: Landgericht Köln entdeckt, dass SMS sich löschen lassen

Das Landgericht Köln ließ die IP-Adressen von Redtube-Nutzern ermitteln, weil es den Unterschied zwischen Streaming und Filesharing nicht begriffen hatte. Jetzt brauchte das Gericht einen gerichtlichen IT-Sachverständigen, um zu klären, ob man versendete SMS löschen kann.
/ Achim Sawall
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Smartphone-Nutzer (Bild: Peter Parks/AFP/Getty Images)
Smartphone-Nutzer Bild: Peter Parks/AFP/Getty Images

Das Landgericht Köln hat in einem Streitfall entschieden, in dem es um die Echtheit einer SMS ging. Das gab das Gericht am 31. Mai 2016 bekannt(öffnet im neuen Fenster) (Aktenzeichen: 2 O 355/14). Ein Autokäufer hatte geklagt, weil ihm verschwiegen wurde, dass die Lenkung des Wagens defekt war. Kurz nach Mitteilung des Schadens an den Verkäufer habe er von diesem eine schadenfrohe SMS erhalten, die besagte: "Der Wagen hatte Mängel, Lenkgetriebe und der Unfall. Der Kaufvertrag wurde gemacht und das Geld habe ich und Sie das Auto. Gute Fahrt ... L" . Der Beklagte bestritt, diese Nachricht geschickt zu haben.

Das Landgericht Köln hatte im Prozess einen gerichtlichen IT-Sachverständigen beauftragt. Dieser ermittelte, dass auf dem Handy des Verkäufers "eine spezielle Software zur nachträglichen Manipulation des SMS-Datenverkehrs vorhanden war" . Der Käufer verfügte dagegen nicht über eine Software, mit der nachträglich Fake-SMS erstellt werden konnten.

Der Kläger hatte bereits zuvor ein privates IT-forensisches Gutachten eingeholt, das beweisen sollte, dass er die fragliche SMS tatsächlich vom Verkäufer erhalten hatte. Dieses Privatgutachten hatte bereits 321 Euro gekostet.

SMS nachträglich gelöscht

Das reichte für die Kammer aus, damit für sie feststand, dass der Verkäufer die SMS-Konversation durch ein nachträgliches Löschen seiner verräterischen SMS manipuliert hatte. Der Klage wurde stattgegeben. Der Beklagte müsse nun nicht nur den Kaufpreis für den Wagen, angefallene Reparaturkosten von weit über 1.000 Euro und die Rechtsanwaltsgebühren des Klägers zurückzahlen, sondern auch für die Kosten des vom Kläger eingeholten Privatgutachtens und des gerichtlichen Sachverständigengutachtens aufkommen, erklärte das Gericht.

Das Landgericht Köln hatte in der Vergangenheit seine mangelnde technische Kompetenz bewiesen, als es sich von der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) dazu bewegen ließ, eine Ermittlung der IP-Adressen von Redtube-Nutzern zu ermöglichen . Das Landgericht musste seine Ansicht zur Herausgabe der Nutzerdaten aber ausdrücklich revidieren .


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