Urheberrecht
Ein Urheber hat prinzipiell das ausschließliche Recht an seinem Werk, sei es ein Text, Bild, Computerprogramm, Musikstück, Gemälde, Foto oder Film. Mit der zunehmenden Digitalisierung kommt diesem Immaterialgüterrecht eine besondere Bedeutung zu, lassen sich digitale Güter doch besonders leicht vervielfältigen und verbreiten. Das Urheberrecht soll dabei die Rechte der Autoren schützen, Schranken für einen Ausgleich der zum Teil gegenläufigen Interessen von Rechteinhabern und Gesellschaft sorgen. Je nach Rechtsraum unterscheiden sich die Ansätze des Urheberrechts zum Teil deutlich, auch wenn vor allem auf europäischer, aber auch globaler Ebene an einer Vereinheitlichung gearbeitet wird.






























































