Illegale Trainingsdaten: Fünf Verlage verklagen Meta wegen Urheberrechtsverstößen
Mehrere große Verlage fordern eine Entschädigung durch das ihrer Ansicht nach illegale Training von Metas KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Werken. Das geht aus einer Sammelklage(öffnet im neuen Fenster) (PDF) hervor, die die Verlage Elsevier, Cengage, Hachette, Macmillan, McGraw sowie der Autor Scott Turow am 5. Mai 2026 vor einem Gericht in New York einreichten.
Die Verlage wiederholen die Vorwürfe gegen Meta, die im Juli 2023 bereits von Autoren erhoben wurden. "Zunächst luden sie illegal Millionen urheberrechtlich geschützter Bücher und Zeitschriftenartikel von berüchtigten Piraterieseiten herunter und erfassten unautorisierte Web-Scrapes praktisch des gesamten Internets", heißt es in der Klageschrift der Verlage.
Und weiter: "Anschließend kopierten sie diese gestohlenen Inhalte unzählige Male, um Metas milliardenschweres generatives KI-System namens Llama zu trainieren. Damit begingen die Beklagten eine der massivsten Verletzungen urheberrechtlich geschützter Materialien in der Geschichte."
Zuckerberg soll Vorgehen genehmigt haben
Meta-Chef Mark Zuckerberg selbst habe die Rechtsverletzung "persönlich genehmigt und aktiv gefördert". Das Unternehmen habe zudem die Informationen zur Urheberrechtsverwaltung (CMI) entfernt, "um die Trainingsquellen zu verschleiern und deren unbefugte Nutzung zu erleichtern".
Der Klageschrift zufolge versuchten Meta und Zuckerberg zunächst, Lizenzen für literarische Werke von großen Verlagen zu erwerben. Dann jedoch hätten sie einen anderen Weg gewählt und die Werke "über Torrent-Seiten von berüchtigten Piraterieseiten heruntergeladen, darunter LibGen, Anna's Archive, Sci-Hub, Sci-Mag und andere".
Nach Einschätzung der Kläger schätzen die Nutzer die Fähigkeit von KI-Modellen, mühelos Bücher zu produzieren. "Das Ausmaß und die Geschwindigkeit, mit der Llama schriftliche Werke erstellen und mit menschlichen Autoren konkurrieren kann, sind beispiellos, und dies ist nur möglich, weil die Beklagten die Werke der Kläger und der Sammelklägergruppe kopiert haben, um ihr LLM zu trainieren", heißt es.
Schaden noch nicht beziffert
Dabei beschränke sich der Schaden durch die angenommene Rechtsverletzung nicht auf konkurrierende Ergebnisse. Er entstehe vielmehr bereits beim Einlesen der Daten, um ein wertvolles kommerzielles System aufzubauen. "Dieses Verhalten eignet sich den wirtschaftlichen Wert der Werke an, beseitigt einen legitimen Lizenzmarkt und ermöglicht es den Beklagten, von Investitionen zu profitieren, die sie nicht getätigt haben. Genau diese Art von Schaden soll das Urheberrecht verhindern", schreiben die Kläger.
Der mögliche Schaden wird nicht beziffert und soll im Prozess geklärt werden. Das liege auch daran, dass der volle Umfang der von Meta genutzten Werke nicht bekannt sei, heißt es in der Klageschrift. Das entsprechende US-Gesetz(öffnet im neuen Fenster) ermöglicht einen Schadenersatz in Höhe von bis zu 25.000 US-Dollar für jeden Verstoß gegen CMI-Maßnahmen.
Meta verweist auf Fair Use
Meta wies die Vorwürfe zurück. "Künstliche Intelligenz treibt bahnbrechende Innovationen, Produktivität und Kreativität für Einzelpersonen und Unternehmen voran, und Gerichte haben zu Recht festgestellt, dass das Trainieren von KI mit urheberrechtlich geschütztem Material als faire Nutzung gelten kann", sagte Meta-Sprecher Dave Arnold der New York Times(öffnet im neuen Fenster) und fügte hinzu: "Wir werden diese Klage mit aller Kraft abwehren."
Aktuell sind zahlreiche Klagen von Verlagen gegen KI-Firmen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen anhängig. So wirft die Encyclopedia Britannica dem KI-Unternehmen OpenAI in einer Klage vor, urheberrechtlich geschützte Inhalte im großen Stil für das Training von KI-Modellen verwendet zu haben. Im April 2025 setzte sich bereits die New York Times in einer Klage gegen OpenAI teilweise vor Gericht durch.
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