Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Urheberrecht: Deutscher Verlag verklagt OpenAI

Neben der Wiedergabe von Buchinhalten soll ChatGPT auch Manuskripte und Anleitungen fürs Selfpublishing erstellen, die Urheberrechte verletzen.
/ Mike Faust
Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Der Verlag sieht klare Indizien dafür, dass OpenAIs Sprachmodelle Urheberrechte verletzten. (Bild: Pexels / Shantanu Kumar)
Der Verlag sieht klare Indizien dafür, dass OpenAIs Sprachmodelle Urheberrechte verletzten. Bild: Pexels / Shantanu Kumar

Die Penguin Random House Verlagsgruppe hat beim Landgericht München eine Klage wegen Urheberrechtsverletzungen gegen OpenAI eingereicht. Wie das Unternehmen in einer Pressemitteilung schreibt(öffnet im neuen Fenster) , sieht es die Urheberrechte des Autors Ingo Siegner an den Inhalten der Buchreihe Der kleine Drache Kokosnuss verletzt.

Dem Verlag zufolge sollen bereits einfache Eingaben bei OpenAIs ChatGPT dazu führen, dass Inhalte der Bücher von Siegner in erkennbarer Form wiedergegeben werden. Zudem erzeuge der Chatbot auch Illustrationen des kleinen Drachens, die dem Original zum Verwechseln ähnlich sähen.

Hinzu komme, dass ChatGPT unaufgefordert Vorschläge zur Erstellung eines druckfertigen Manuskripts einschließlich rechtsverletzender Cover- und Klappentexte mache. Diesen Vorschlägen sollen konkrete Anleitungen folgen, die bei der Einstellung des Manuskripts auf Selfpublishing-Plattformen helfen.

Menschliche Autorennamen nicht für KI-Inhalte verwenden

In den genannten Punkten sieht die Verlagsgruppe klare Indizien dafür, dass OpenAI Werke von Siegner für das Training seiner KI-Systeme verwendet hat und diese nun als sogenannte Memorisierung in den Modellen des Unternehmens vorliegen. Eine solche Speicherung von Inhalten untersuchten Forscher bereits anhand des ersten Harry-Potter-Buchs .

Penguin Random House möchte mit der Klage zudem Transparenz für Leser schaffen, da nur durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen verhindert werden könne, dass menschliche Autorennamen für Inhalte verwendet werden, die maßgeblich von KI generiert wurden.

Das Landgericht München hat im November 2025 bereits in einer Klage der Gema gegen OpenAI geurteilt, dass die Nutzung von Liedtexten für das Training großer Sprachmodelle gegen das Urheberrecht verstößt.


Relevante Themen